Ausbildungsförderung Bewilligung

    Ausbildungsförderung beantragen

    Beschreibung

    Die Ausbildungsförderung ermöglicht jungen Menschen, unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Schul- bzw. Hochschulausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht.

    Ausbildungsförderung erhalten Sie für Ihren Lebensunterhalt und für die Ausbildung (Bedarf). Die Höhe der Förderung hängt im Falle der Bedürftigkeit von Ihrem Einkommen und Vermögen und - da die Förderung grundsätzlich familienabhängig erfolgt - vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab.

    Siehe auch:

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • Für die Schülerförderung sind die Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise oder Kreisfreien Städte zuständig.
    • Für die Studierendenförderung sind die Studentenwerke der Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation erfolgt ist bzw. erfolgen wird.

    Ansprechpartner

    Stadt Spangenberg - Sozialamt

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausstraße 7

    Postfach

    34286 Spangenberg

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Dienstag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr

    Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr

    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 05663 5090-16

    Telefax: 05663 5090-26

    E-Mail: Cornelia.Mueller@spangenberg.de

    Version

    Technisch geändert am 08.07.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Die erforderlichen Formblätter sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung erhältlich und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ausdruckbar vor.

    Voraussetzungen

    Allgemeine Voraussetzungen:

    • deutsche Staatsbürgerschaft
    • ausländische Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
    • maximal 29 Jahre alt
    • Ihre Leistungen als Auszubildender lassen erwarten, dass Sie das Ausbildungsziel erreichen werden
    • Nachweis eines Förderungsbedarfes für den Lebensunterhalt und die Ausbildung

    Je nach der Art der Ausbildungsförderung können weiter Voraussetzungen vorhanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Den Antrag können Sie selbst - sofern Sie das 15. Lebensjahr vollendet haben - bei der zuständigen Stelle stellen. Er kann auch von Ihren gesetzlichen Vertretern gestellt werden.

    Den Antrag können Sie hessenweit auch online erstellen.

    Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Entscheidung. Bei einem positiven Bescheid werden die Zahlungen monatlich im Voraus auf das angegebene Konto überwiesen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 13.03.2024

    Stichwörter

    BaföG - Schüler, Bundesausbildungsförderungsgesetz, Auslands-BAföG, Ausbildungsförderung, BAföG, BaföG - Studierende, Ausbildungsförderung beantragen, Schüler-BAfÖG, Fortbildungs-BAföG, Studierenden-BaföG, Studenten-BaföG, Praktikanten-BaföG

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de