Schule - Lernmittelfreiheit
Beschreibung
In Hessen gilt die so genannte Lernmittelfreiheit: Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern müssen Lernmittel wie Schulbücher, Materialien für den naturwissenschaftlichen Unterricht oder Lernsoftware nicht auf eigene Kosten anschaffen. Stattdessen können diese für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen werden.
Bestimmte Gegenstände sind von der Lernmittelfreiheit ausgenommen und müssen von den Schülerinnen und Schülern selbst mitgebracht werden. Dazu gehören zum Beispiel Schreib- und Zeichenmaterial, Taschenrechner und Musikinstrumente. Für die Anschaffung von Lehrmitteln wie Sportgeräten oder Wandkarten sind hingegen die Schulträger zuständig.
Zuständigkeit
Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen und beihilfeberechtigten Ersatzschulen werden die an der Schule eingeführten Lernmittel unentgeltlich und zeitlich befristet zum Gebrauch überlassen (Ausleihe) oder sie werden in den Räumen der Schule zum gemeinsamen Gebrauch bereitgestellt.
Ansprechpartner
Stadt Spangenberg - Sozialamt
Adresse
Postanschrift
Rathausstraße 7
Postfach
34286 Spangenberg
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon: 05663 5090-16
Telefax: 05663 5090-26
E-Mail: Cornelia.Mueller@spangenberg.de
Rechtsgrundlage(n)
- §153 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG)
- Verordnung über die Zulassung von Schulbüchern und digitalen Lehrwerken
- Verordnung über die Durchführung der Lernmittelfreiheit
- Verwaltungsvorschrift zur Verordnung über die Durchführung der Lernmittelfreiheit
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Kultusministerium am 10.08.2016
Stichwörter
Schulmaterialien, kostenfrei, leihweise, Lehrmittelfreiheit, Lehrmaterialien, kostenlos, Schulbuch, Übungshefte, Lernmaterialien, Leihe, Schulbücher