Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Schwarzenborn - Stadt Schwarzenborn

    Adresse

    Postanschrift

    Marktplatz 1

    34639 Schwarzenborn

    Öffnungszeiten

    Montag-Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
    Montag+Mittwoch von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Dienstag+Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon: 05686 9988-0

    Telefon: 05686 9988-0

    Telefax: 05686 9988-30

    E-Mail: buergerservice@schwarzenborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Stichwörter

    Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de