Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem PartnerOnline erledigen

    Eheschließung bei geschiedenen oder verwitweten Partnern

    Wenn zwei Personen, von denen eine oder beide geschieden oder verwitwet sind, die Ehe miteinander eingehen wollen, können diese durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten miteinander verheiratet werden.

    Beschreibung

    Für die Eingehung einer Ehe, ist die standesamtliche Trauung im deutschen Rechtsbereich erforderlich.

    Die Vornahme der Eheschließung erfolgt, im Rahmen der standesamtlichen Eheschließung zweier Personen, durch eine Standesbeamtin oder einen Standesbeamten.

    Einzige Ausnahme bildet die Eheschließung zweier Ausländer, vor einer von der Regierung des Heimatstaates ordnungsgemäß ermächtigten Trauungsperson in der nach dem Recht dieses Staates vorgeschriebenen Form, insofern einer der Verlobten Angehöriger dieses Staates ist.

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Standesamt

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Treysa)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr Dienstag: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr ~nachmittags geschlossen~ Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06691 207-0

    Telefax: 06691 207-180

    E-Mail: info@schwalmstadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Sie finden den direkten Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner aus jeder Abteilung wenn Sie nach Ihrer Suche in der Trefferanzeige nicht den allgemeinen Eintrag STADT SCHWALMSTADT wählen, sondern einen der Einträge mit Abteilungseintrag. Beispiel: Stadt Schwalmstadt-Bauamt Bei Fragen zur Suche wenden Sie sich bitte direkt an unseren Administrator Herrn Otto unter: (06691) 207-176. Vielen Dank!

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiederholdstraße 24

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Ziegenhain)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon: 06691 207-231

    Telefax: 06691 207-234

    E-Mail: standesamt@schwalmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Friedhofsverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiederholdstraße 24

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Ziegenhain)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon: 06691 207-231

    Telefax: 06691 207-234

    E-Mail: info@schwalmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis zur Identität (Personalausweis, Reisepass, oder geeignetes Ausweisdokument)

    Voraussetzungen

    • Anmeldung der beabsichtigten Eheschließung
    • Bei fehlenden Sprachkenntnissen ist auf Veranlassung der Eheschließenden eine dolmetschende Person mitzubringen.
    • Die Eheschließenden müssen ehemündig sein.
    • Die Eheschließenden müssen geschäftsfähig sein.
    • Die Eheschließenden müssen persönlich anwesend sein
    • Der Ehe darf nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegenstehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Vor der Eheschließung sind die Eheschließenden zu befragen, ob sich seit der Anmeldung der Eheschließung Änderungen in ihren die Ehevoraussetzungen betreffenden tatsächlichen Verhältnissen ergeben haben und ob sie einen Ehenamen bestimmen wollen.

    Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden. Trauzeugen sind dabei nach deutschem Recht nicht mehr zwingend vorgeschrieben, können aber nach wie vor beteiligt werden.

    Die Trauung erfolgt an einem dafür durch die zuständige Behörde (Standesamt) gewidmeten (vorgeschriebenen) Ort.

    Die rechtmäßige Eheschließung setzt die Geschäftsfähigkeit der Eheschließenden voraus; diese wird durch die Standesbeamtin oder den Standesbeamtengeprüft. Die Erklärungen der Eheschließenden, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, sind von der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten im Anschluss an die Eheschließung in einer Niederschrift zu beurkunden. Die Niederschrift muss alle im Eheregister zu beurkundenden Angaben enthalten. Sie ist von den Ehegatten, den eventuellen Zeugen und der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten zu unterschreiben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer kann variieren. Wenden Sie sich bitte an das zuständige Standesamt.

    Kosten

    Die Gebühr beträgt während der allgemeinen Öffnungszeiten und innerhalb der Amtsräume 47 Euro, sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 18.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Eheschließung, Hochzeit, Trauung, Die Ehe schließen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de