Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des AufstellortesOnline erledigen

    Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes

    Wenn Sie als Aufsteller von Geldspielgeräten einen neuen Aufstellungsort gefunden haben, benötigen Sie eine Bestätigung für den Aufstellungsort zum Aufstellen von Geldspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

    Beschreibung

    • Nach § 33c Gewerbeordnung muss für jeden Aufstellort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit nachgewiesen werden, dass er für diesen Zweck geeignet ist. Eine solche Geeignetheitsbestätigung durch die örtlich zuständige Behörde ist Voraussetzung zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit.

    Online-Dienst

    Dienstleisterportal Hessen

    ID: L100001_356446182

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständige Behörde ist die Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, in deren Bezirk das Spielgerät aufgestellt werden soll.

    Sie können das Verfahren auch elektronisch über den "Einheitlichen Ansprechpartner" abwickeln

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalmstadt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Treysa)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr Dienstag: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr Mittwoch: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr ~nachmittags geschlossen~ Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06691 207-0

    Telefax: 06691 207-180

    E-Mail: info@schwalmstadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Sie finden den direkten Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner aus jeder Abteilung wenn Sie nach Ihrer Suche in der Trefferanzeige nicht den allgemeinen Eintrag STADT SCHWALMSTADT wählen, sondern einen der Einträge mit Abteilungseintrag. Beispiel: Stadt Schwalmstadt-Bauamt Bei Fragen zur Suche wenden Sie sich bitte direkt an unseren Administrator Herrn Otto unter: (06691) 207-176. Vielen Dank!

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Gewerbeanmeldung
    • Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung 
      (bei Vertretung mit schriftlicher Vollmacht: Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten, sowie Ausweiskopie des Vollmachtgebers)
    • Erlaubnis zum Aufstellen von Geldspielgeräten gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung
    • Ausgefülltes Antragsformular

    Formulare

    Antragsformular

    Voraussetzungen

    Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Vor dem Aufstellen von Geldspielgeräten muss eine Geeignetheit für den Aufstellort beantragt werden.
    • Die Beantragung muss schriftlich erfolgen.
    • Beim Aufstellen in Gaststätten muss der Betreiber der Gaststätte über eine Gaststättenkonzession verfügen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa des Landes Bremen am 04.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    33c Abs. 3 GewO, Geeignetheit, Aufstellung Geldspielgeräte, Geeignetheitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English