Anzeige der Verwendung von bestimmten Biozidprodukten Entgegennahme

    Schädlingsbekämpfung

    Beschreibung

    Hygieneschädlinge, wie Schadnager (Wanderratte, Hausratte und Hausmaus) und Ungeziefer (Arthropoden, z. B. Schaben, Mehlmotten, Speckkäfer), verunreinigen Lebensmittel und Gebäude, sind Vernichter von Vorräten und Lebensmitteln und letztendlich auch Verursacher technischer Defekte.

    Die Rolle als Auslöser von Allergien und vor allem als Überträger von Krankheiten (Vektorfunktion) auf Mensch und Tier sind nicht zu unterschätzen, denn Schädlinge können Viren und Bakterien übertragen, die bei Mensch und Tier Krankheiten auslösen können.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Gesundheitsämter der Landkreise und Kreisfreien Städte

    Ansprechpartner

    Regierungspräsidium Gießen - Dezernat V 51.4 - Pflanzenschutzdienst

    Adresse

    Hausanschrift

    Schanzenfeldstraße 8

    35578 Wetzlar

    Haltestellen

    • Haltestelle: Wetzlar, Schanzenfeldstraße
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 12
    • Haltestelle: Wetzlar, Spilburg
      Linien:
      • Bus: Linie Stadtbus Wetzlar Nr. 11

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 16:30 Uhr
    Di. 08:00 - 16:30 Uhr
    Mi. 08:00 - 16:30 Uhr
    Do. 08:00 - 16:30 Uhr
    Fr. 08:00 - 15:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: +49 641 303-5227

    E-Mail: psd-wetzlar@rpgi.hessen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.10.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Schwalm - Eder - Kreis - 53.8 - Tierschutz und Tiergesundheit

    Beschreibung

    Unsere Arbeit dient dem Wohlbefinden der landwirtschaftlichen Nutztiere und der privat gehaltenen Tiere. Darüber hinaus der Überwachung des Einsatzes von Arzneimitteln bei Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen.

    Tierschutz hat in Hessen Verfassungsrang und damit auch gesetzlich eine sehr hohe Wertigkeit. Die landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen werden routinemäßig aufgesucht und auf die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzvorschriften überprüft. Dabei hat auch die Kontrolle des Arzneimitteleinsatzes in diesen Betrieben eine besondere Bedeutung. Sie dient auch dem Schutz der Verbraucher im Hinblick auf die Entwicklung antibiotikaresistenter Keime und dem Nachweis von Rückständen in unseren Lebensmitteln, die gesundheitsschädlich sind.

    Private Tierhaltungen geben häufig Anlass zu Beschwerden aus der Bevölkerung und werden nach offiziellen Anzeigen immer überprüft. Auch anonymen Anzeigen wird zum Wohle der Tiere nachgegangen.
    Gewerbliche Kleintierhaltungen, wie z. B. Zoogeschäfte, aber auch Tierheime und Hundeschulen, benötigen besondere Genehmigungen zur Ausübung des Gewerbes und werden in regelmäßigen Abständen überprüft.
    Die Überwachung der Einhaltung von Tierschutzvorschriften in den Schlachtbetrieben, wie z. B. Umgang mit den Tieren vor der Schlachtung, oder die Durchführung einer korrekten Betäubung sind ebenfalls wichtige Aufgaben der Arbeitsgruppe.

    Die Überwachung des Transportes von landwirtschaftlichen Nutztieren nimmt immer mehr an Bedeutung zu und wird sehr restriktiv gehandhabt. Der illegale Welpenhandel soll durch regelmäßige Kontrollen z. B. auch auf Autobahnen möglichst unterbunden werden.

    Weitere Informationen zu den Themen Tierschutz und Tiergesundheit finden Sie hier:

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Für Termine zu den gennaten Sprechzeiten bitten wir um eine Vereinbarung per Telefon oder E-Mail.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Dienstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Donnerstag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 17:30 Uhr 

    Freitag:
    von 08:00 bis 13:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-5308

    Telefax: 05681 775-5305

    E-Mail: tierschutz@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Steingasse 4

    34613 Schwalmstadt

    (Sie finden uns in der Nähe des Marktplatzes in Treysa.)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
    MIttwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon: 06691 207-165

    E-Mail: bauamt@schwalmstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Sie finden den direkten Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner aus jeder Abteilung wenn Sie nach Ihrer Suche in der Trefferanzeige nicht den allgemeinen Eintrag STADT SCHWALMSTADT wählen, sondern einen der Einträge mit Abteilungseintrag. Beispiel: Stadt Schwalmstadt-Bauamt Bei Fragen zur Suche wenden Sie sich bitte direkt an unseren Administrator Herrn Otto unter: (06691) 207-176. Vielen Dank!

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schädlingsbekämpfung, Schädling, Schädlinge, Kammerjäger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English