Kraftfahrzeug Zulassung für 100km/h Kombinationen

    Kfz: 100 km/h-Zulassung für Kombinationen

    Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist für Fahrzeuge mit Anhänger (Kombinationen) auf Antrag möglich. Die Zulassung erteilt die zuständige Zulassungsbehörde.

    Beschreibung

    Die Zulassung für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen ist möglich

    • - für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination),
    • - für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination) und
    • - für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 Straßenverkehrs-Ordnung(StVO) - hat.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die zuständige Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

    • bei natürlichen Personen nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
    • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)

    Beschreibung

    Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Zulassung
     

    Aktuelle Verfahrensweise für die Zulassung Homberg (Efze):

    Bitte vereinbaren Sie über unsere Online Terminvergabe einen Termin.
     

    Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie wenn möglich das unten als Link verfügbare SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt mit zum Termin.

    Benötigte Formulare zum Herunterladen:

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    ANTRAG / VOLLMACHT für die Zulassung eines Fahrzeuges im Schwalm-Eder-Kreis

    Wunschkennzeichen

    Bitte beachten:

    Auf den folgenden Seiten können Sie sich ihr Wunschkennzeichen reservieren.

    Bitte beachten Sie die Hinweise im Reservierungsdialog.

    Internetbasierte KFZ-Zulassung

    Voraussetzungen für die Internetbasierte Kfz-Zulassung:

    Die antragstellende Person muss im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines entsprechenden Kartenlesegeräts oder geeigneten Smartphones sein, mit dem die Daten ausgelesen werden können.

    Auf dem für die internetbasierte Kfz-Zulassung verwendeten Endgerät (PC, Smartphone etc.) muss die "AusweisAPP2" installiert und gestartet sein.

    Für Neufahrzeuge ist das Verfahren ohne Einschränkungen nutzbar, bei Gebrauchtfahrzeugen muss die letzte Zulassung dieses Fahrzeugs nach dem 1.01.2015 erfolgt sein.

    Mit dem folgenden Link können kann die internetbasierte Kfz-Zulassung gestartet werden: Internetbasierte Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine bei der KFZ-Zulassungsstelle Homberg (Efze) können die Bürgerinnen und Bürger individuell über die Online-Terminbuchung vereinbaren: zur Online Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-3076

    Telefax: 05681 775-3073

    E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 20.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiederholdstraße 24

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Ziegenhain)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon: 06691 207-238

    Telefax: 06691 207-250

    E-Mail: ordnungsamt@schwalmstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Katja Schwartz
      Postanschrift

      Am Nordbahnhof 2

      34613 Schwalmstadt

      Telefon Festnetz: 06691 207187

      E-Mail: k.schwartz@schwalmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Nordbahnhof 2

    34613 Schwalmstadt

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: es stehen ausreichend Parkbuchten zur Verfügung
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertengerechte Parkbuchten direkt vor dem Eingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr. 8:00 bis 11.30 Uhr
    Do. 13.30 bis 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06691 207-187

    Telefax: 06691 207-195

    E-Mail: zulassungsstelle@schwalmstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Katja Schwartz
      Postanschrift

      Am Nordbahnhof 2

      34613 Schwalmstadt

      Telefon Festnetz: 06691 207187

      E-Mail: k.schwartz@schwalmstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I des Anhängers;
       
    • - Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation  über die Erfüllung der technischen Voraussetzungen oder Bestätigung des Herstellers

    Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Anhänger ist zunächst bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation vorzuführen. Dort wird geprüft, ob Ihr Anhänger die technischen Voraussetzungen für diese Geschwindigkeit erfüllt. Ist dies der Fall, erhalten Sie eine Bestätigung für die Zulassungsbehörde.

    Bevor Sie beim Sachverständigen vorsprechen, wenden Sie sich bitte an den Hersteller Ihres Anhängers; evtl. ist eine Zulassung für Tempo 100 km/h schon vorhanden.

    Eine persönliche Vorsprache ist erforderlich. Sie kann auch von einer bevollmächtigten Person vorgenommen werden.

    Kosten

    Die Gebühr wird entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben. Auskünfte erteilt im Einzelfall die zuständige Zulassungsbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen am 07.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kombinationen aus Fahrzeug und Anhänger, Fahrzeug mit Anhänger, 100 km/h-Zulassung, 100 km/h-Plakette, Anhänger

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de