Kraftfahrzeug Abmeldung zur Außerbetriebsetzung

    Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    Beschreibung

    Seit dem 01.03.2007 wird zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung nicht mehr unterschieden. Ein Fahrzeug hat entweder den Status "zugelassen" oder "außer Betrieb gesetzt".

    Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplaketten dürfen mit den ungestempelten Kennzeichen in dem auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirk und im angrenzenden Bezirk am Tag der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) bis längstens 24:00 Uhr durchgeführt werden. Dabei müssen die bisherigen Kennzeichen am Fahrzeug angebracht sein. Bei der Fahrt muss der kürzeste Weg (ohne Umweg) genommen werden.

    Hinweise für Schwalm-Eder-Kreis: Kfz: Außer Betrieb setzen (Abmeldung)

    So funktioniert die "Außerbetriebsetzung" eines Fahrzeuges via Internet

    Gesetzesgrundlage: § 14 Fahrzeugzulassungsverordnung

    Voraussetzung: neuer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion (nPA)

    • Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 neu- bzw. wiederzugelassen werden, haben neue Stempelplaketten und eine Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) mit verdecktem Sicherheitscode,
    • Sicherheitscode auf der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) freilegen (darunter wird ein Sicherheitscode sichtbar),
    • Verdeckung der Siegelplakette(n) des / der Kennzeichen(s) abziehen (darunter wird jeweils ein Sicherheitscode sichtbar),
    • Sicherheitscode abschreiben oder als QR-Code einscannen,
    • Identität mittels des neuen Personalausweises (nPA) auf der zentralen Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) vornehmen,
    • Eingabe des Fahrzeugkennzeichens, Eingabe des / der Sicherheitscode(s) auf dem Formular des Portals,
    • Bezahlung der Gebühr mittels ePayment-System,
    • ein Klick noch und das Fahrzeug ist nach Übermittlung der Daten an die zuständige Zulassungsbehörde (wird über das Kennzeichen ermittelt) mit dem Datum der Bearbeitung in der Zulassungsbehörde abgemeldet.


    Internetbasierte Kfz-Zulassung / Außerbetriebsetzung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist die Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt.

    Jedoch können Fahrzeuge auch bei jeder anderen Zulassungsbehörde im Bundesgebiet unproblematisch außer Betrieb gesetzt werden.

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 30.5.3 - KFZ Zulassungsstelle Homberg (Efze)

    Beschreibung

    Information zur Erhebung personenbezogener Daten - Zulassung
     

    Aktuelle Verfahrensweise für die Zulassung Homberg (Efze):

    Bitte vereinbaren Sie über unsere Online Terminvergabe einen Termin.
     

    Um längere Wartezeiten zu vermeiden, bringen Sie wenn möglich das unten als Link verfügbare SEPA-Lastschriftmandat ausgefüllt mit zum Termin.

    Benötigte Formulare zum Herunterladen:

    SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    ANTRAG / VOLLMACHT für die Zulassung eines Fahrzeuges im Schwalm-Eder-Kreis

    Wunschkennzeichen

    Bitte beachten:

    Auf den folgenden Seiten können Sie sich ihr Wunschkennzeichen reservieren.

    Bitte beachten Sie die Hinweise im Reservierungsdialog.

    Internetbasierte KFZ-Zulassung

    Voraussetzungen für die Internetbasierte Kfz-Zulassung:

    Die antragstellende Person muss im Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines entsprechenden Kartenlesegeräts oder geeigneten Smartphones sein, mit dem die Daten ausgelesen werden können.

    Auf dem für die internetbasierte Kfz-Zulassung verwendeten Endgerät (PC, Smartphone etc.) muss die "AusweisAPP2" installiert und gestartet sein.

    Für Neufahrzeuge ist das Verfahren ohne Einschränkungen nutzbar, bei Gebrauchtfahrzeugen muss die letzte Zulassung dieses Fahrzeugs nach dem 1.01.2015 erfolgt sein.

    Mit dem folgenden Link können kann die internetbasierte Kfz-Zulassung gestartet werden: Internetbasierte Kfz-Zulassung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Termine bei der KFZ-Zulassungsstelle Homberg (Efze) können die Bürgerinnen und Bürger individuell über die Online-Terminbuchung vereinbaren: zur Online Terminvergabe

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-3076

    Telefax: 05681 775-3073

    E-Mail: kfz-zulassungsbehoerde@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 24.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Ordnungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Wiederholdstraße 24

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Ziegenhain)

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 6
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz direkt vor dem Rathaus in Ziegenhain
    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon: 06691 207-238

    Telefax: 06691 207-250

    E-Mail: ordnungsamt@schwalmstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Katja Schwartz
      Postanschrift

      Am Nordbahnhof 2

      34613 Schwalmstadt

      Telefon Festnetz: 06691 207187

      E-Mail: k.schwartz@schwalmstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Nordbahnhof 2

    34613 Schwalmstadt

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: es stehen ausreichend Parkbuchten zur Verfügung
    Anzahl der Stellplätze: 20
    Gebührenfrei

    Behindertenparkplatz: Behindertengerechte Parkbuchten direkt vor dem Eingang
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo.-Fr. 8:00 bis 11.30 Uhr
    Do. 13.30 bis 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06691 207-187

    Telefax: 06691 207-195

    E-Mail: zulassungsstelle@schwalmstadt.de

    Kontaktperson

    • Frau Katja Schwartz
      Postanschrift

      Am Nordbahnhof 2

      34613 Schwalmstadt

      Telefon Festnetz: 06691 207187

      E-Mail: k.schwartz@schwalmstadt.de

    Version

    Technisch geändert am 04.05.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
    • wenn das Fahrzeug einer anerkannten Stelle zur Verwertung überlassen wurde, zusätzlich
      • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
        und
      • den Verwertungsnachweis
    • bei zulassungsfreien Fahrzeugen wie Leichtkrafträder anstelle der Zulassungsbescheinigung die Betriebserlaubnis
    • das bisherige / die bisherigen Kennzeichenschilder
    • bei Überlassung eines Fahrzeugs der Klasse M1 oder N1 an eine anerkannte Verwertungsstelle zusätzlich ein Verwertungsnachweis nach dem Muster in Anlage 8 (zu § 15) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
    • Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Ausweisdokument (im Original) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Unmittelbar Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht

    Fristen

    Wenn Sie Ihr bisheriges Kennzeichen anschließend wieder für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs oder die Wiederzulassung des gleichen Fahrzeugs verwenden möchten, ist unbedingt eine Reservierung des Kennzeichens erforderlich. Diese Reservierung kann nur bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde, nicht aber bei einer auswärtigen Zulassungsbehörde vorgenommen werden. Die Reservierung ist befristet bis zu 12 Monaten möglich und kostenpflichtig.

    Kosten

    Die Höhe der zu zahlenden Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine erneute Zulassung des außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs ist innerhalb eines Zeitraums von 7 Jahren unproblematisch möglich.

    Wenn die Frist für die Hauptuntersuchung abgelaufen ist, ist vor der erneuten Zulassung die Durchführung einer neuen Hauptuntersuchung erforderlich. Diese umfasst seit dem 01.01.2010 auch die Untersuchung des Abgasverhaltens (Abgasuntersuchung - AU).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 07.02.2014

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stilllegung, Abmeldung eines Fahrzeuges, endgültige Abmeldung, vorübergehende Stilllegung, Auto abmelden, Außerbetriebsetzung, Kraftfahrzeug abmelden, Abmeldung, Fahrzeug stilllegen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de