Grundstücksvermessung DurchführungOnline erledigen

    Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung) anfragen

    Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist und / oder die Grenzmarken fehlen, können Sie im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens oder durch eine Grenzanzeige die für Ihr Grundstück verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen.

    Beschreibung

    Wenn der Grenzverlauf Ihres Grundstücks unklar ist und / oder die Grenzmarken (zum Beispiel Grenzsteine) fehlen, können Sie im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens die für Ihr Grundstück im Liegenschaftskataster verbindlich nachgewiesenen Grenzpunkte in die Örtlichkeit übertragen lassen. Sofern von Ihnen gewünscht, können die so festgestellten Grenzpunkte auch durch Grenzmarken dauerhaft in der Örtlichkeit kenntlich gemacht (abgemarkt) werden.

    Zur Abmarkung:

    Der Gesetzgeber stellt den Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern frei, die Grenzpunkte durch Abmarkung in der Örtlichkeit kenntlich zu machen.

    Durch eine Abmarkung wird ein Grenzpunkt mit Hilfe eines festen, dauerhaft und örtlich erkennbaren Grenzzeichens markiert. Diese Grenzzeichen (zum Beispiel Grenzsteine, Kunststoffmarken oder Metallbolzen) dienen dabei der Klarheit über den Grenzverlauf vor Ort und können somit auch nachhaltig zum Grenzfrieden beitragen, z. B. auch zur Vermeidung von Nachbarschaftsstreitigkeiten über den Verlauf der Grenzen.

    Daher sollten Sie in Erwägung ziehen, gleichzeitig die Abmarkung der Grenzpunkte durchführen zu lassen. Hierzu berät sie gern die beauftragte Vermessungsstelle.

    Bei einer erst später beantragten Abmarkung, die in einem neuen Verwaltungsverfahren wiederum ausschließlich durch eine befugte Vermessungsstelle vorgenommen werden darf, muss immer zuerst wieder die Feststellung der abzumarkenden Grenzpunkte erfolgen, hierdurch können zusätzliche Kosten entstehen.

    Zur Grenzanzeige:

    Die Grenzanzeige ist kein gesetzlich geregeltes Verfahren. Die Grenzpunkte werden dabei durch temporäre Markierungen gekennzeichnet. Dies sind jedoch keine rechtskräftigen Abmarkungen, sondern zeigen lediglich den Grenzverlauf in der Örtlichkeit an.

    Online-Dienst

    Grundstücksvermessung

    ID: L100001_384992952

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung) anfragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Grenzfeststellungen führen die im Lande Hessen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure oder die jeweils zuständigen Ämter für Bodenmanagement durch.

    Wenn Sie Ihrer Verpflichtung zur Beauftragung einer Gebäudeeinmessung nicht fristgerecht bis zur Fertigstellung des Rohbaus nachkommen, können diese Stellen nach vorheriger Aufforderung und dem Verstreichen einer Frist von 21 Tagen auch ohne Auftrag (d.h. von Amts wegen) tätig werden.

    Ansprechpartner

    Stadt Schwalmstadt - Stadt Schwalmstadt - Hauptamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marktplatz 1

    34613 Schwalmstadt

    (Rathaus Treysa)

    Parkmöglichkeiten

    Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatzbuchten direkt am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 2
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -15:30 Uhr
    Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
    Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr
    Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
    oder nach Vereinbarung!

    Kontakt

    Telefon: 06691 207-0

    Telefax: 06691 207-180

    E-Mail: hauptamt@schwalmstadt.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Sie finden den direkten Kontakt zu Ihrem Ansprechpartner aus jeder Abteilung wenn Sie nach Ihrer Suche in der Trefferanzeige nicht den allgemeinen Eintrag STADT SCHWALMSTADT wählen, sondern einen der Einträge mit Abteilungseintrag. Beispiel: Stadt Schwalmstadt-Bauamt Bei Fragen zur Suche wenden Sie sich bitte direkt an unseren Administrator Herrn Otto unter: (06691) 207-176. Vielen Dank!

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Im Fall der Antragsbevollmächtigung:

    • Vorlage der entsprechenden Vollmacht

    Im Fall, dass die Kosten von einem Dritten übernommen werden:

    • Kostenübernahmeerklärung

    Formulare

    Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie können einen Antrag auf Grenzfeststellung stellen, wenn Sie:

    • Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer,
    • Behörde

    oder vom obigen Personenkreis bevollmächtigt sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen den Grenzfeststellungs und Abmarkungsbescheid
    • Klage gegen den Kostenbescheid 

    Verfahrensablauf

    • Nach Erhalt der Anfrage erfolgt eine Beratung und auf Wunsch eine Kostenschätzung.
    • Vorbereitung und Abstimmung eines Anhörungs und Vermessungstermins mit allen Beteiligten.
    • Feststellung und eventuelle Abmarkung der Grenzpunkte.
    • Fertigung einer Niederschrift über die Grenzfeststellung und evtl. Abmarkung und schriftliche Bekanntgabe dieser an die Beteiligten.
    • Kostenfestsetzung der Grenzfeststellung durch die Vermessungsstelle.
    • Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster.
    • Kostenfestsetzung der Übernahme in das Liegenschaftskataster durch das Amt für Bodenmanagement.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert durchschnittlich 10 Wochen.

    Kosten

    Die Kosten werden von allen Vermessungsstellen einheitlich nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (VwKostO-MWEVW) erhoben.

    Die Gebühr setzt sich aus den folgenden Parametern zusammen:

    • Anzahl der in der Örtlichkeit festgestellten und der neu festgelegten Grenzpunkte
    • Bodenwert
    • Anzahl der abgemarkten Grenzpunkte

    Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragsteller ist der Kostenschuldnerin beziehungswese der Kostenschuldner. Im Fall, dass die Kosten von einem Dritten übernommen werden sollen, ist eine Kostenübernahmeerklärung notwendig.

    Eine unverbindliche Kostenschätzung kann im Vorfeld angefragt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) am 12.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grundstücksgrenze, Kataster, Zerlegungsvermessung, Grenzeinrichtung, Änderung Grundstücksgrenze, Teilungsvermessung, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Flurstücksvermessung, Grenzwiederherstellung, Grenzermittlung, Abmarkung, Grenzfeststellungsverfahren, Katasterkarte, Grenzfeststellungsvertrag, Zerlegung, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin, Amt für Bodenmanagement, Teilung Grundstück, Vermessungsauftrag, Lageplan, Grundstück, Grenzlänge, Grenzabstand, Grenze, Flurstücksgrenze, Grenzbescheinigung, Flurstück, Vermessung, Grenzvermessung, Flurstückszerlegung, Grenzfeststellung, Teilung, Grenzfeststellungsbescheid, Liegenschaftskataster, Lage von Gebäuden, Grenzmarke, Grenzpunkt, abmarken, Grenzstein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English