Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neukirchener Straße 1

    34633 Ottrau

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 9
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und

    zusätzlich Donnerstag 16.00 Uhr - 18.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06639 9609-17

    Telefax: 06639 9609-30

    E-Mail: ewo@ottrau.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlen, Voten, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Abstimmen, Bewerberinnen, Wählen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English