Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Gemeinde Oberaula
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
und Freitag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06628 9208-0
Telefax: 06628 9208-88
E-Mail: gemeinde@oberaula.de
Internet
Weitere Informationen
Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
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Einwohnermeldeamt/Bürgerserice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
und Freitag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06628 9208-11
Telefax: 06628 9208-88
E-Mail: buergerbuero@oberaula.de
Internet
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
- Wahlen in HessenKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Wahlen, Voten, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Abstimmen, Bewerberinnen, Wählen