Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit

    Wählbarkeitsbescheinigung

    Beschreibung

    Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.

    Zuständigkeit

    Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Oberaula

    Adresse

    Hausanschrift

    Hersfelder Str. 4

    36280 Oberaula

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
    und Freitag 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06628 9208-0

    Telefax: 06628 9208-88

    E-Mail: gemeinde@oberaula.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Einwohnermeldeamt/Bürgerserice

    Adresse

    Hausanschrift

    Hersfelder Str. 4

    36280 Oberaula

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
    und Freitag 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06628 9208-11

    Telefax: 06628 9208-88

    E-Mail: buergerbuero@oberaula.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2021

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für weitere Informationen:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wahlen, Voten, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag, Wählbarkeitsbescheinigung, Abstimmen, Bewerberinnen, Wählen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English