Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Zuständigkeit
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Gemeinde Oberaula
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
und Freitag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06628 9208-0
Telefax: 06628 9208-88
E-Mail: gemeinde@oberaula.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
und Freitag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06628 9208-12
Telefax: 06628 9208-88
E-Mail: ordnungsamt@oberaula.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Obdachloser, Obdachlosigkeit, Clochard, Bettler, Obdachlose, Obdachlosenangelegenheiten, Obdachlosenhilfe