Standplatzgenehmigung
Beschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die jeweilige Stadt oder Gemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Oberaula
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
und Freitag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06628 9208-0
Telefax: 06628 9208-88
E-Mail: gemeinde@oberaula.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
und Freitag 14.00 - 16.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06628 9208-12
Telefax: 06628 9208-88
E-Mail: ordnungsamt@oberaula.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.
- Reisegewerbekarte: Ausstellung, Erweiterung, Verlängerung(Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Genehmigung, Flohmarkt, Ordnungsamt, Standplatz, Standplatzgenehmigung, Straßenverkauf, Märkte, Ausnahmegenehmigung