Geburtenregister Ausdruck

    Beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister Ausstellung

    Sie können einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister beim Standesamt beantragen.

    Beschreibung

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit der Geburt eingetragen hat. Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Randbemerkungen entweder als

    • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder
    • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Geburtseintrags aus dem Geburtenbuch.

    Außer den Angaben zur Geburt (einschließlich Geburtszeit und zusätzlichen Angaben zu den Eltern) enthält der Ausdruck auch spätere Änderungen, wie etwa Adoption oder Namensänderung.
     Die genaue Zeit (Stunde und Minute) Ihrer Geburt teilt Ihnen das Standesamt auf Wunsch eventuell auch mit, ohne dass eine Urkunde ausgestellt werden muss.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Standesamt des Geburtsortes

    Zuständigkeit

    Standesamt des Geburtsortes

    Ansprechpartner

    Standesamt Südlicher Knüll

    Adresse

    Hausanschrift

    Hersfelder Straße 4

    36280 Oberaula

    (Standesamt Südlicher Knüll für die Gemeinden Oberaula und Ottrau und die Stadt Neukirchen, Rathaus Ottrau, Neukirchener Str. 1, 34633 Ottrau, Tel.-Nr. 06639/9609-17, ewo@ottrau.de)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Donnerstag nachmittag von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06639 9609-17

    Telefax: 06639 9609-30

    E-Mail: ewo@ottrau.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Standesamt Südlicher Knüll für die Gemeinden Oberaula und Ottrau und für die Stadt Neukirchen

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Oberaula

    Adresse

    Hausanschrift

    Hersfelder Str. 4

    36280 Oberaula

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8.30 - 12.00 Uhr
    und Freitag 14.00 - 16.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06628 9208-0

    Telefax: 06628 9208-88

    E-Mail: gemeinde@oberaula.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass (bei schriftlicher Bestellung: beglaubigte Kopie)
    • bei Beantragung / Abholung durch Vertreter: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Ausweis
    • gegebenenfalls Nachweis des rechtlichen Interesses

    Voraussetzungen

    Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Beglaubigte Registerausdrucke können daher nur ausgestellt werden

    • für Personen, auf die sich der Eintrag bezieht

    sowie deren

    • Ehegatten,
    • Lebenspartner (im Sinne des LPartG),
    • Vorfahren und Abkömmlinge (etwa die Kinder und Enkel),
    • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen.

    Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (Beispiele: Schreiben des Nachlassgerichts, gerichtliches Urteil oder vollstreckbarer Titel).

    Antragstellende müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht, § 49 Abs. 1 PStG.

    Verfahrensablauf

    Persönliche Beantragung

    • Suchen Sie das Standesamt auf, das die Geburt beurkundet hat.
    • Zur Legitimation legen Sie Ihren Personalausweis oder Pass vor.
    • Die Gebühr zahlen Sie in der Regel vorab bei der Beantragung im Standesamt.

    Eine Person Ihres Vertrauens kann die Urkunde für Sie bestellen und abholen, Ihr Vertreter oder Ihre Vertreterin legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Beantragung per Post oder Telefax

    • Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister auszufertigen. Je nach Angebot der Stadt oder Gemeinde finden Sie auch Antragsformulare im Internet.
    • Ihr Schreiben muss folgende Angaben enthalten:
      • Name, Vorname
      • Geburtsdatum und -ort
      • Name, Vorname der Eltern
      • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • Legen Sie dem Schreiben eine beglaubigte Kopie Ihres Personalausweises oder Passes bei
    • Mit Zusendung der Urkunde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.

    Kosten

    beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister (erstes Exemplar): Gebühr 12.00 EUR

    bei gleichzeitiger Beantragung weiterer Exemplare,sofern die Gemeinde durch Satzung keine abweichende Gebühr festgesetzt hat: Gebühr 6.00 EUR

    Ausstellung für gesetzliche Rentenversicherung: Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der beglaubigte Ausdruck aus dem Geburtenregister ersetzt die frühere Abstammungsurkunde (zum 01.01.2009 abgeschafft).

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 20.10.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Kindesanmeldung, Kind, Nachwuchs, Geburtsbeurkundung, Sohn, Bescheinigung Geburt, Anmeldung, Vater, Standesamtsangelegenheit, Geburtsregister, Frühgeburt, Geburt, Mutter, Geburtstag, Entbindung, Klapperstorch, Tochter, Standesamtsangelegenheiten, Standesamt, Urkunde, Geburtsregisterauszug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de