Jugendleitercard Ausstellung

    Jugendleiter/innen-Card in Hessen (Juleica)

    Beschreibung

    Die Juleica kann jede/r erhalten, die/der als Jugendleiterin oder Jugendleiter in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit bei einem dem Hessischen Jugendring angehörigen Jugendverband, für einen nach § 75 des Kinder- und Jugendhilfegesetz anerkannten Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig ist.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Hessen kann die Juleica seit dem 01.12.2009 ausschließlich über ein Online-Portal (www.juleica.de) beantragt werden. Die Jugendleiterin / der Jugendleiter füllt das Online-Formular aus und wählt hierbei den Träger aus, für den sie / er (ehrenamtlich) tätig ist. Die Zuordnung zu dem für die Vergabe der Juleica zuständigen Jugendamt erfolgt im System automatisch.

    Ansprechpartner

    Stadt Niedenstein - Jugendpflege

    Adresse

    Postanschrift

    Obertor 8

    34305 Niedenstein

    Kontakt

    Telefon: 05624 9993-0

    Telefax: 05624 9993-10

    E-Mail: info@niedenstein.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Angebote für Kinder und Jugendliche, Ferienspiele, Zusammenarbeit mit den Jugendclubs

    Version

    Technisch geändert am 03.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Ein elektronisches Passfoto. Dieses ist dem Online-Antrag in der vorgegebenen Form beizufügen.

    Das Online-Antragsverfahren sieht ansonsten keine Möglichkeit vor, dem Antrag Bescheinigungen bzw. Nachweise in elektronischer Form beizufügen. Diese sind bei Nachfragen entsprechend der Richtlinie dem freien bzw. öffentlichen Träger in geeigneter Art und Weise zur Verfügung zu stellen.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Grundsätzlich sind bei der Antragsstellung keine Fristen zu beachten.
    Wird ein Folgeantrag gestellt, muss dieser innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ablauf der Card erfolgen.
     

    Kosten

    Die Ausgabe der Jugendleiter-Card dient dem gesetzlichen Auftrag zur Unterstützung ehrenamtlicher Tätigkeit (§ 73 SGB VIII) und liegt somit im öffentlichen Interesse. Für die Ausstellung wird daher keine Gebühr erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Vereinsarbeit, Jugendarbeit, Bürgerschaftliches Engagement, Jugendleiterkarte, Aufwendungen Betreuer, Jugendleiterinnen-Card, Juleica, freiwilliges öffentliches Amt, Ehrenamt, Jugendleiter-Card, Ausweis, Betreuer, Freiwilligenarbeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de