Sterbefall anzeigen
Wenn jemand beispielsweise in Ihrer Familie verstorben ist, dann müssen Sie dies beim Standesamt anzeigen.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt angezeigt werden.
Anzeigepflichtige
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet
- jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist. (Dazu gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenn weder die Klinik noch der Bestatter die Anzeige vornimmt, wenden Sie sich an das Standesamt Ihrer Gemeinde bzw. Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Stadt Neukirchen - Standesamt "Südlicher Knüll", Standort: Ottrau
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen
(Achtung: Standort Ottrau Neukirchener Straße 1 34633 Ottrau)
Öffnungszeiten
Mo. bis Fr. von 8:00 bis 12:00 Uhr
Do. von 16:00 bis 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06639 9609-17
Kontaktperson
Frau Nicole Hollmann
Weitere Informationen
Standort:
Neukirchener Straße 1
34633 Ottrau
Tel.: +49 6639 9609 -0
Fax: +49 6639 9609 -30
E-Mail: ewo@ottrau.de
Stadt Neukirchen
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06694 808-0
Telefax: 06694 808-40
E-Mail: stadtverwaltung@neukirchen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG):Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen erhalten sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Sterbeurkunde" im Hessen-Finder.
- Sterbeurkunde:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 05.02.2016
Stichwörter
Sterbefall-anzeige, Trauerfall, Sterbefall, Todesfall