Straßenbeleuchtung: Störung melden
Beschreibung
Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an
- den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).
Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.
Tipp:
In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.
Ansprechpartner
Stadt Neukirchen
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06694 808-0
Telefax: 06694 808-40
E-Mail: stadtverwaltung@neukirchen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012
Stichwörter
Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenbeleuchtung, Laternen, Lampen, Straßenlampen, Verkehrssicherheit