Wohnungssicherung Beratung

    Obdachlosenhilfe

    Beschreibung

    Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

    Zuständigkeit

    Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt

    Ansprechpartner

    Stadt Neukirchen

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 10

    34626 Neukirchen

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
    Dienstag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
    Mittwoch 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
    Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Freitag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06694 808-0

    Telefax: 06694 808-40

    E-Mail: stadtverwaltung@neukirchen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Meldebescheinigung

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Obdachlosenhilfe, Obdachlosenangelegenheiten, Obdachloser, Clochard, Obdachlose, Obdachlosigkeit, Bettler

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de