Obdachlosenhilfe
Beschreibung
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
Zuständigkeit
Auskünfte erhalten Sie über das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt
Ansprechpartner
Stadt Neukirchen
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06694 808-0
Telefax: 06694 808-40
E-Mail: stadtverwaltung@neukirchen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Obdachlosenhilfe, Obdachlosenangelegenheiten, Obdachloser, Clochard, Obdachlose, Obdachlosigkeit, Bettler