Abfall: Sperrmüll Entsorgung durch Abholung
Sperrmüll wird getrennt vom Hausmüll gesammelt und entsorgt. Sie können Ihren Sperrmüll vom zuständigen Abfallwirtschsaftsbetrieb abholen lassen.
Beschreibung
Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
- Kreislauf- & Abfallwirtschaft(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Entsorgungspflichtigen sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Entsorgungspflichtigen zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Bitte wenden Sie sich bei Fragen zunächst an Ihren örtlichen Abfallberatungsdienst/Abfallentsorger. Adressen, Telefonnummern und weitere Hinweise können den jeweiligen Internetseiten und örtlichen Abfallkalendern entnommen werden.
Ansprechpartner
Stadt Neukirchen - Ordnungsamt
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen
Kontakt
Telefon: 06694 808-20
Telefon: 06694 808-22
Telefax: 06694 808-40
E-Mail: ordnungsamt@neukirchen.de
Stadt Neukirchen
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06694 808-0
Telefax: 06694 808-40
E-Mail: stadtverwaltung@neukirchen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
gelbe tonne, Abfallbeseitigung, grüne tonne, Abfallkalender, Biotonne, Schrottentsorgen, Müll, Abfallentsorgung, Müllkalender, Dreckentsorgen, Unrat entsorgen, HMUKLV, Abfall, Mülltonne, Abfallgebühren, Schrott, Müllabfuhr, gelber sack, Müllentsorgung