amtliche Meldebestätigung Ausstellung

    Meldebestätigung Ausstellung

    Beschreibung

    Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

    Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres Wohnortes

    Ansprechpartner

    Stadt Neukirchen

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 10

    34626 Neukirchen

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
    Dienstag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
    Mittwoch 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
    Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Freitag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06694 808-0

    Telefax: 06694 808-40

    E-Mail: stadtverwaltung@neukirchen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 30.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnungsnachweis, Meldekarte, Meldeschein

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de