Personalausweis Änderung wegen Adressänderung

    Personalausweis - Adresse ändern

    Wenn Sie umziehen, müssen Sie diese Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

    Beschreibung

    Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie die Änderung der Anschrift der zuständigen Stelle mitteilen.

    Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Stadt Neukirchen - Bürgerbüro/Passamt/Meldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 10

    34626 Neukirchen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06694 808-10

    Telefon: 06694 808-12

    Formulare

    Zustimmung zur Ausstellung eines Personalausweises vor dem 16. Lebensjahr/ Ausstellung eines Reisepasses für Minderjährige
    Formular Vollmachtserklärung zur Abholung eines Personalausweises

    Version

    Technisch geändert am 09.04.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Stadt Neukirchen

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 10

    34626 Neukirchen

    Öffnungszeiten

    Montag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
    Dienstag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
    Mittwoch 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
    Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
    Freitag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06694 808-0

    Telefax: 06694 808-40

    E-Mail: stadtverwaltung@neukirchen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport (HMdIS) am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Neuer PA, ePA, Perso ändern, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Elektronisch, Meldeadresse, Personaldokument, ändern, nPA, Adresse, nPA, Wohnsitz, Personalausweis, Adressinformationen, Änderung, neuer Personalausweis, Personalausweis Änderung, Anschrift, Perso, neu, PA, Identitätsnachweis, Ausweis ändern, Pass

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English