Wohnsitz Abmeldung des NebenwohnsitzesOnline erledigen

    Nebenwohnung abmelden

    Sie wollen aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen? Dann müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Hinweise für Neukirchen: Nebenwohnung abmelden

    Online-Dienst

    Nebenwohnung abmelden

    ID: L100001_392035095

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Mit Inkrafttreten des 2. BMGÄndG wird die Abmeldung auch am Ort der Nebenwohnung zulässig sein.

    Ansprechpartner

    Stadt Neukirchen - Bürgerbüro/Passamt/Meldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Am Rathaus 10

    34626 Neukirchen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
    Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06694 808-10

    Telefon: 06694 808-12

    Kontaktperson

    • Frau Renate Jäckel
      Postanschrift

      Am Rathaus 10

      34626 Neukirchen

      Telefon Festnetz: 06694 808-12

      Telefon Festnetz: 06694 808-10

      E-Mail: meldeamt@neukirchen.de

    • Frau Monika Zimmermann
      Postanschrift

      Am Rathaus 10

      34626 Neukirchen

      Telefon Festnetz: 06694 808-12

      E-Mail: meldeamt@neukirchen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.

    Voraussetzungen

    • Auszug aus einer Nebenwohnung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Referat II 8 am 17.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 15.03.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English