Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Neukirchen - Stadtwerke
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen
Kontakt
Telefon: 06694 808-24
Telefax: 06694 808-40
E-Mail: stadtverwaltung@neukirchen.de
Internet
Formulare
SEPA-Lastschriftmandat
Wasserversorgungssatzung (WVS)
Formular Antrag Anschluss an die städtische Wasserversorgung
Stadt Neukirchen
Adresse
Postanschrift
Am Rathaus 10
34626 Neukirchen
Öffnungszeiten
Montag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr, 14:00 Uhr - 16:30 Uhr
Dienstag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
Mittwoch 8:00 Uhr - 12:30 Uhr; Nachmittags nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Kontakt
Telefon: 06694 808-0
Telefax: 06694 808-40
E-Mail: stadtverwaltung@neukirchen.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)
- Hessisches Wassergesetz (HWG)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015