Bebauungsplan Aufstellung

    Bebauungsplan

    Beschreibung

    Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

    Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

    • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
    • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
    • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
    • zur überbaubaren Grundstücksfläche,
    • zu den örtlichen Verkehrsflächen.
       

    Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
    Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.
     

    Ansprechpartner

    Schwalm - Eder - Kreis - 60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde

    Beschreibung

    Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).

    Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.

    Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.

    Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hans-Scholl-Straße 1

    34576 Homberg (Efze)

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Oder nach individueller Vereinbarung.

    Montag:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 
    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Mittwoch:
    von 08:00 bis 12:00 Uhr 

    Donnerstag:

    und 13:30 bis 16:00 Uhr 

    Kontakt

    Telefon: 05681 775-6000

    Telefax: 05681 775-6001

    E-Mail: bauaufsicht@schwalm-eder-kreis.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 26.01.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Neuental

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 8

    34599 Neuental

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
      Linien:
      • Bus: Linie AST 416
      • Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar. 

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

    Di. geschlossen

    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

    Do. 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06693 80386-0

    Telefax: 06693 80386-25

    E-Mail: gemeindeverwaltung@neuental.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Diese Dienstelleninformation wird durch die Zentralredaktion gepflegt.
    Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.

    Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Neuental - Bauamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 8

    34599 Neuental

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
      Linien:
      • Bus: Linie AST 416
      • Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

    Di. geschlossen

    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

    Do. 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06693 80386-18

    Telefax: 06693 80386-25

    E-Mail: groh@neuental.de

    E-Mail: kurz@neuental.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Version

    Technisch geändert am 07.08.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Bebauungsplan, Bebauung, Bauamt, Bauwesen, Bauen, Baugebiet, Erschließungsplan, Flächennutzungsplan

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English