elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung nachträglich
Wenn Sie Ihre Online-Ausweisfunktion nachträglich aktivieren möchten, dann können Sie dies bei der Personalausweisbehörde beantragen.
Beschreibung
Sie können jederzeit (während der Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises) schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde erklären, dass Sie die bisher nicht aktivierte Funktion des elektronischen Identitätsnachweises von nun an nutzen wollen. Diese Antragstellung ist nur zulässig, wenn Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits 16 Jahre alt sind.Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises nachträglich ein.
Alternativ können Sie, wenn Sie älter als 16 Jahre sind, den Online-Ausweis auch einfach selbst aktivieren. Auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat erfahren Sie unter dem Stichwort " PIN-Rücksetzungsdienst" wie das geht.
- Personalausweisportal(Bundesministeriums des Innern und für Heimat)
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/-in oder Bürgermeister/--in) bzw. dem Bürgeramt der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Gemeinde Neuental
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
Anzahl der Stellplätze: 8
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
Linien:- Bus: Linie AST 416
- Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. geschlossen
Mi. 08:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06693 80386-0
Telefax: 06693 80386-25
E-Mail: gemeindeverwaltung@neuental.de
Internet
Weitere Informationen
Hinweis der Zentralredaktion: Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
Formulare
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Besitz eines Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere ausführliche Informationen zum Thema erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch HMdIS am 24.11.2022
Stichwörter
ePA, Personaldokument, nPA, Ausweis, Nachgang, Personalausweis, Neuer PA, PA, Starten, später, Ausweischip, Anschaltung, Start, Pass, Identitätsnachweis, Perso, neu, nachträglich, Chip, Erstbenutzung, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, aktivieren, Nachhinein, Aktivierung, Ausweis-Chip, Online-Ausweisfunktion, Elektronisch