Hundesteuer AbmeldungOnline erledigen

    Hundesteuer - Hund abmelden

    Eine Abmeldung der Hundehaltung ist immer dann notwendig, wenn Sie die Haltung des Hundes in Ihrer Wohnsitzgemeinde aufgeben. Weitere Informationen erhalten Sie über die Ortssuche der für Sie zuständigen Gemeinde.

    Beschreibung

    Sie müssen Ihren Hund bei Ihrer Gemeindeverwaltung abmelden, wenn

    • Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder wenn
    • Sie keinen Hund mehr haben.

    Online-Dienst

    Abmeldung Hundesteuer

    ID: L100001_379864383

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    niedrig

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    die Gemeinde-/Stadtverwaltung des bisherigen Wohnsitzes

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neuental - Steueramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 8

    34599 Neuental

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Parkplatz am Rathaus
    Anzahl der Stellplätze: 8
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Zimmersrode
      Linien:
      • Bus: Linie AST 416
      • Regionalbahn: Linie RE 30 und RT 9

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei erreichbar. 

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

    Di. geschlossen

    Mi. 08:00 - 12:00 Uhr

    Do. 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06693 80386-14

    Telefax: 06693 80386-25

    E-Mail: kunz@neuental.de

    Weitere Informationen

    Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2022

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    • Hundesteuermarke
    • bei persönlicher Abmeldung: Personalausweis oder Meldebestätigung

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde

    Verfahrensablauf

    Sie können in der Regel Ihren Hund persönlich durch Vorsprache oder schriftlich abmelden.

    Für die Abmeldung können Sie in der Regel das Formular "Hundesteuer-Abmeldung" verwenden. Dieses Formular bekommen Sie bei Ihrer Gemeinde oder es steht auf deren Internetseite zum Download bereit.

    Hinweis: Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Gemeinde.

    Fristen

    Die Abmeldung ist in der örtlichen Hundesteuersatzung geregelt und muss in der Regel innerhalb eines Monats erfolgen.

    Kosten

    In der Regel: keine

    Hinweis: Haben Sie Ihre Hundesteuer schon bezahlt, so bekommen Sie diese möglicherweise zurück.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen die Hundesteuermarke bei der Abmeldung abgeben.

    Bemerkungen

    Siehe auch

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 07.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Hund Anmeldung, Hunde anmelden, Gemeindesteuern, kommunale Steuern

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English