Abfallberatung
Beschreibung
Jeden Tag haben wir mit Müll zu tun. Und immer wieder kommt die Frage: Wohin damit?
Darüber hinaus beschäftigt die Bürger auch immer wieder die Frage, wie sie durch Abfallvermeidung, getrennte Sammlung bestimmter Abfälle, Eigenkompostierung oder die Wahl anderer Abfallgefäße Gebühren sparen können.
Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zur Information und Beratung zu allen Fragen ihrer Bürger zur Abfallentsorgung verpflichtet. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist. Mit Ihren Fragen können Sie sich dorthin wenden.
Hinweis: Dort erhalten Sie auch Informationen zu Ausgabe, Rückgabe oder Umtausch von Abfallbehältern.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise bzw. die Zweckverbände, wenn diesen die Aufgabe übertragen worden ist.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Bau- und Liegenschaftsverwaltungsamt, Friedhofsverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Kundenparkplatz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 9.00-12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich 15.00-18.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 9957-15
Telefax: 05681 9957-26
E-Mail: bauamt@knuellwald.de
Kontaktperson
Herr Bauamtsleiter Holger Iber
Telefon Festnetz: 05681 9957-20
E-Mail: holger.iber@knuellwald.de
Frau Larissa Hoppe
Telefon mobil: 05681 9957-17
E-Mail: erwin.wiegel@knuellwald.de
Rechtsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- Hessisches Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz (HAKrWG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013
Stichwörter
Sperrmüll, Abfallbehälter tauschen, Kompostierbarer Abfall, Restabfall, Mülltonnentausch, Siedlungsabfall, Bioabfall, Mülltonnen tauschen, Schutt, Grünabfälle, Grünabfall, Recycling, Unrat, Schrottberatung, Gartenabfälle, Pflanzenabfall, Gartenabfall, Dreckberatung, Elektroschrott, Bauschutt, Kompostierbare Abfälle, Abfallberatung, Gewerbeabfall, Kompost, Pflanzenabfälle, Unratberatung, Abfallentsorgung, HMUKLV, Hausmüll