Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

    Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Beschreibung

    Wenn Sie beobachten, dass die öffentliche Straßenbeleuchtung ausgefallen ist, können Sie dies der örtlichen Störungsstelle melden. Bitte geben Sie dabei an

    • den genauen Standort (Ort/Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
    • die Nummer der Straßenbeleuchtung (befindet sich auf dem Mast).

    Auch bei allen anderen Störungen, wie etwa beschädigte oder entwendete Straßenbeleuchtung, ist die Störungsstelle der richtige Ansprechpartner.

    Hinweise für Jesberg: Straßenbeleuchtung: Störung melden

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Der örtliche Entstör- oder Bereitschaftsdienst für Straßenbeleuchtung.

    Tipp:

    In den meisten Fällen genügt es, die Störung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung zu melden. In jedem Fall erfahren Sie dort, wer für Störungen an der öffentlichen Beleuchtung zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Jesberg - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 1

    34632 Jesberg

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Dienstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mittwoch: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06695 960125

    Telefax: 06695 960122

    E-Mail: a.salzmann@gemeinde-jesberg.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Jesberg - Vorzimmer

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 1

    34632 Jesberg

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Donnerstag: geschlossen

    Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06695 960111

    Telefax: 06695 960122

    E-Mail: m.freimuth@gemeinde-jesberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 15.11.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 04.12.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Verkehrssicherheit, Laternen, Lampen, Straßenbeleuchtung, Straßenbeleuchtungsstörung, Straßenlampen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de