Seuchenschutz Meldung

    Ratten melden

    Beschreibung

    Ratten treten in der Regel dort auf, wo sie ausreichend Nahrung, Unterschlupf und Nistmöglichkeiten finden. Sie übertragen gefährliche Krankheiten. Kot und Urin führen zu Geruchsbelästigung und Gesundheitsgefährdung.

    Falls Sie Ratten melden wollen, gilt es folgendes zu beachten:

    • Grundstückseigentümer müssen selbst einen Schädlingsbekämpfer/ Kammerjäger beauftragen.
    • Mieter müssen zunächst den Eigentümer auffordern, das Problem zu beseitigen. (Verweigert der Vermieter diese Maßnahme, kann sich der Mieter an das zuständige Ordnungsamt wenden. Hierbei muss eine Kopie der schriftlichen Aufforderung des Mieters vorliegen.)
    • Ist der Verursacher nachweislich ein Dritter, wenden Sie sich bitte schriftlich an das Ordnungsamt.
    • Bei Rattenfunden an öffentlichen Orten wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an das zuständige Ordnungsamt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Jesberg - Bauamt

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 1

    34632 Jesberg

    Öffnungszeiten

    Montag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Dienstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Mittwoch: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06695 960125

    Telefax: 06695 960122

    E-Mail: a.salzmann@gemeinde-jesberg.de

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Kosten

    Die Kosten für den Schädlingsbekämpfer/Kammerjäger trägt der Grundstückseigentümer.


    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ungeziefer, Ratte, Nagetier, Hygiene, Wanderratte, Ratten, Nagetiere, Hausratte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English