Straßenreinigung
Beschreibung
Die Straßenreinigung ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung ganz oder teilweise den Anwohnern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anwohner zu den Kosten heranziehen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Jesberg - Bauamt
Adresse
Postanschrift
Frankfurter Straße 1
34632 Jesberg
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06695 960125
Telefax: 06695 960122
E-Mail: a.salzmann@gemeinde-jesberg.de
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Zur Reinigungspflicht, die den Anwohnern ganz oder teilweise auferlegt werden kann, gehört auch die Verpflichtung, die Gehwege und Überwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schnee räumen, Straßenreinigung, Stadtreinigung, Kehrmaschine, Müllabfuhr, Schneeräumung, Reinigung, Winterdienst, Schmutz, Gehwegreinigung, Straße kehren, Glatteis