Sperrmüll Entsorgung

    Abfall: Sperrmüll

    Wie Sie Ihren Sperrmüll entsorgen, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeinde erfragen. 

    Beschreibung

    Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

    Hinweise für Jesberg: Abfall: Sperrmüll

    Sperrmüllanmeldung:

    • durch Kartensystem, Karten erhältlich bei der Gemeindeverwaltung

    Zur Sperrmüllvermeidung empfehlen wir:

    Prüfen Sie zunächst, ob die Gegenstände noch weiterhin Verwendung finden können!

    Der Recyclinghof Borken bietet die kostenlose Abholung aller verwendbaren Haushaltsgegenstände und Möbel an.

    Bitte fragen Sie nach und vereinbaren einen Termin unter Tel: 05682/730173, Fax: 05682/730174

    Öffnungszeiten:

    Annahme von Altgeräten

    Mo/Di/Do: 07.00 - 18.00 Uhr

    Mi/Fr: 07.00 - 18.00 Uhr

    -jeweils durchgehend-

    Ansprechpartner

    Gemeinde Jesberg - Steueramt

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 1

    34632 Jesberg

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Donnerstag: geschlossen

    Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06695 960116

    Telefax: 06695 960122

    E-Mail: a.diehl@gemeinde-jesberg.de

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2023

    Stichwörter

    Mistbeseitigung, Dreckbeseitigung, Sperrabfall, Unratbeseitigung, Altmüll, HMUKLV, Hausratbeseitigung, Schrottbeseitigung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de