Elternbeitrag Festsetzung

    Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme)

    Beschreibung

    Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und -väter ist und unter anderem für die Vermittlung eines Platzes für das Kind zuständig ist.

    Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Sie müssen sich an das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes wenden.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Jesberg - Kindergarten

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 1

    Postfach

    34632 Jesberg

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

    Donnerstag: geschlossen

    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06695 911547

    Telefon: 06695 960116

    Telefax: 06695 960122

    E-Mail: a.diehl@gemeinde-jesberg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Hierzu gibt Ihnen das zuständige Jugendamt Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt Auskunft.

    Formulare

    Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Der Bescheid zur Kostenfestsetzung für die Betreuung des Kindes in Kindertagespflege enthält in der Regel eine Rechtsbehelfsbelehrung.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Erziehungsberechtigte einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater für ihr Kind wünschen, wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt ihres Landkreises oder ihrer Stadt. Das Jugendamt ist bei der Suche nach einem geeigneten Platz behilflich. Für die Betreuung des Kindes setzt das Jugendamt einen monatlichen Beitrag fest. Die Höhe des Elternbeitrages orientiert sich in der Regel am Betreuungsumfang. Sie als Eltern zahlen den festgesetzten Betrag an das Jugendamt.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Beitrag kann ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII)

    Bemerkungen

    Siehe auch unter "Elternbeitrag Kindertagespflege (Festsetzung und Übernahme) und unter "Tagesmutter/Tagesvater - Erlaubnis zur Kindertagespflege".

    Informationen zur Kindertagespflege in Hessen bietet das Hessische Ministerium für Soziales und Integration im Internet (www.soziales.hessen.de).

    Das Hessische Kindertagespflegebüro (HKTB) in Maintal, eine vom Land geförderte, hessenweit tätige Servicestelle für Kindertagespflege, hält eine Vielzahl von Informationen unter www.hktb.de bereit, darunter die Broschüre "Recht kompakt in Stichworten".

    Umfassende Hinweise erhalten Sie auch auf der Homepage des Jugendamtes Ihres Landkreises oder Ihres Wohnortes.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 25.10.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English