Ausweispflicht Befreiung

    Befreiung von der Ausweispflicht

    Beschreibung

    Die zuständige Personalausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien,

    1. für die ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. die voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
       

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Jesberg - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Frankfurter Straße 1

    34632 Jesberg

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Dienstag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mittwoch: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Donnerstag: geschlossen

    Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06695 960117

    Telefon: 06695 960125

    Telefax: 06695 960122

    E-Mail: a.roth@gemeinde-jesberg.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Informationen hierzu sind im Einzelfall bei der zuständigen Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde zu erfragen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    neu, Befreiung, Perser, elektronischer Personalausweis, neuer Personalausweis, ePA, PA, Ausweis, nPA, Perso

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English