Abwassergebühr
Beschreibung
Abwassergebühren und Abwasserbeiträge werden auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich.
Mit dem Abwasserbeitrag zahlen Sie als Grundstückseigentümer jeweils einmalig einen Kostenanteil für die Herstellung oder Verbesserung der Gesamtanlagen der Gemeinde oder des Abwasserzweckverbandes.
Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.
Es gibt Mengengebühren und Grundgebühren.
Der Maßstab für die Mengengebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Wird die Abwassergebühr satzungsrechtlich in eine Schmutzwasser- und eine Niederschlagswassergebühr gesplittet, so bemisst sich die Niederschlagswassergebühr im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche. Daneben erheben viele Verbände zur Deckung der verbrauchsunabhängigen Kosten eine Grundgebühr.
Online-Dienst
Zuständigkeit
Informationen erhalten Sie vor Ort vom zuständigen Abwasserzweckverband bzw. von Ihrer Ortsverwaltung.
Ansprechpartner
Stadt Homberg (Efze) - Steueramt
Beschreibung
Gemeinsames Steueramt Homberg (Efze) - Frielendorf
Besucheranschrift:
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
Adresse
Postanschrift
Rathausgasse 1
34576 Homberg (Efze)
Öffnungszeiten
Vormittags
Nachmittags
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 994-0
Telefax: 05681 994-299
E-Mail: steueramt@frielendorf.de
Sonstiges (DE_MAIL): info@homberg-efze.de-mail.de
Internet
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Schmutzwasser, Abwasserzweckverband, Wasserverbrauch, Abwassergebühr, Gebühr, Kloakewasser, Abwasser