Abfallgebühr FestsetzungOnline erledigen

    Abfallgebühren

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Homberg (Efze): Abfallgebühren

    • Abfallfibel der Stadt Homberg (Efze)
      Hier finden Sie die Abfallfibel der Stadt Homberg (Efze) mit allen Informationen über die verschiedenen Abfallarten und die Abfuhrtermine für das laufende Kalenderjahr.

    Online-Dienst

    Anträge zum Abfallbehälter

    ID: L100001_391434278

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    unbestimmt

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.

    Ansprechpartner

    Stadt Homberg (Efze) - Steueramt

    Beschreibung

    Gemeinsames Steueramt Homberg (Efze) - Frielendorf

    Besucheranschrift:

    Ziegenhainer Straße 2
    34621 Frielendorf

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausgasse 1

    34576 Homberg (Efze)

    Öffnungszeiten

    Wochentag
    Vormittags
    Nachmittags
    Montag
    08.00 - 12.00 Uhr

    Dienstag
    08.00 - 12.00 Uhr

    Mittwoch
    08.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 18.00 Uhr
    Freitag
    08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05681 994-0

    Telefax: 05681 994-299

    E-Mail: steueramt@frielendorf.de

    Sonstiges (DE_MAIL): info@homberg-efze.de-mail.de

    Internet

    Formulare

    SEPA-Lastschriftformular

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtpunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz , Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 24.09.2013

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Entsorgung, Abfallpreise, Müllgebühr, Müllgebühren, HMUKLV, kommunale Abgaben, Müllpreise, Abfallgebühr, Abfall, Müll

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de