unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    unrichtige personenbezogene Daten Berichtigung

    Sie haben ein Recht darauf, dass die Daten, die die Meldebehörde von Ihnen verarbeitet, korrekt sind. Beantragen Sie daher die Berichtigung Ihrer Daten, falls Sie bemerken, dass unrichtige Daten von Ihnen verarbeitet werden.

    Beschreibung

    Die Meldebehörde ist verpflichtet, unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu vervollständigen sowie anschließend unverzüglich diejenigen öffentlichen Stellen zu unterrichten, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt worden sind.
     

    Sollten Sie demzufolge feststellen, dass die Meldebehörde unrichtige oder unvollständige personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, beantragen Sie formlos die entsprechende Berichtigung /Ergänzung dieser Daten.

    Die Meldebehörde  überprüft sodann die Angaben anhand zum Nachweis vorzulegender Unterlagen und nimmt die erforderlichen Korrekturen vor.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Meldebehörden

    Zuständigkeit

    Die zuständigen Meldebehörden. 

    Ansprechpartner

    Stadt Homberg (Efze) - Personalstelle

    Beschreibung

    Gemeinsame Personalstelle Homberg (Efze) - Frielendorf

    Besucheranschrift:

    Ziegenhainer Straße 2
    34621 Frielendorf

    Adresse

    Postanschrift

    Rathausgasse 1

    34576 Homberg (Efze)

    Öffnungszeiten

    Wochentag
    Vormittags
    Nachmittags
    Montag
    08.00 - 12.00 Uhr

    Dienstag
    08.00 - 12.00 Uhr

    Mittwoch
    08.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag
    08.00 - 12.00 Uhr
    14.00 - 18.00 Uhr
    Freitag
    08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 05681 994-0

    Telefax: 05681 994-299

    E-Mail: personalstelle@homberg-efze.de

    Sonstiges (DE_MAIL): info@homberg-efze.de-mail.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.03.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Um nachzuweisen, dass die verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig sind, müssen gegebenenfalls Dokumente vorgelegt werden, aus denen sich die richtigen Daten ergeben.

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen einer Berichtigung sind zum einen unrichtige oder unvollständige Daten und zum anderen die zweifelsfreie Feststellung der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit.

    Es müssen der Meldebehörde zudem die richtigen Daten bekannt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sobald Sie eine Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten beantragt haben und die Behörde feststellt, dass die Daten tatsächlich unrichtig oder unvollständig sind, erfolgt die Berichtigung/Ergänzung, soweit der Behörde die richtigen Daten bekannt sind.

    Über das Ergebnis der Prüfung Ihres Berichtigungsantrages werden Sie unterrichtet.

    Die Meldebehörde unterrichtet auch diejenigen öffentlichen Stellen, denen im Rahmen regelmäßiger Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz die unrichtigen oder unvollständigen Daten übermittelt worden sind.

    Fristen

    Es sind keine Fristen zu beachten.

    Bearbeitungsdauer

    Gering.

    In einfachen Fällen erfolgt die Berichtigung unverzüglich; gegebenenfalls nimmt allerdings die Überprüfung, ob es sich tatsächlich um unrichtige personenbezogene Daten handelt, sowie die Ermittlung der richtigen Daten Zeit in Anspruch.

    Kosten

    gebührenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 01.06.2022

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2023

    Stichwörter

    Meldedaten, Meldebehörde, Verarbeitung, Unrichtige Daten, Vervollständigung, Verantwortlicher, Unvollständige Daten, Personenbezogene Daten, Berichtigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English