Bauaufsicht
Beschreibung
Das Bauordnungsamt überwacht im Auftrag des Gesetzgebers das Einhalten des öffentlichen Baurechts. Daraus ergeben sich für das Bauordnungsamt folgende Aufgaben:
- Prüfen von Bauanträgen
- Erteilen von Baugenehmigungen
- Beantworten von Bauvoranfragen
- Baustatische Prüfung und andere bautechnische Nachweise einschl. Überwachung, sofern diese Aufgabe nicht von Nachweisberechtigten oder Sachverständigen erbracht wird
- Prüfen von Sonderbauten
- Mitwirken bei der Brandschau
- Bearbeiten von Widersprüchen
- Ordnungsbehördliche Maßnahmen im Rahmen der Bauaufsicht
- Eintragen der Baulasten und Führen des Baulastenverzeichnisses
Online-Dienste
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Zuständigkeit
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Bauaufsichtsbehörde (Landkreis / Kreisfreie Stadt / Sonderstatusstadt).
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 60.2 - Untere Bauaufsichts- und Denkmalschutzbehörde
Beschreibung
Die allgemeine Aufgabenzuweisung für die Untere Bauaufsichtsbehörde enthält die Hessische Bauordnung (HBO).
Danach haben die Bauaufsichtsbehörden bei baulichen und sonstigen Anlagen für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu sorgen. In Wahrnehmung dieser Aufgaben haben sie die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Bauaufsichtsbehörde gehören insbesondere die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die Durchführung von Verfahren bei Verstößen gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften sowie die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach dem Wohnungseigentumsgesetz.
Die grundlegenden Regelungen für die Untere Denkmalschutzbehörde finden sich im Hessischen Denkmalschutzgesetz.
Die Aufgabe des Denkmalschutzes ist es, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und zu erhalten. Um dies zu erreichen, haben die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die ihnen nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlich erscheinen. Zum Aufgabenbereich der Unteren Denkmalschutzbehörde gehört insbesondere die Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz sowie die Beratung der Eigentümer von Kulturdenkmälern.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-6000
Telefax: 05681 775-6001
E-Mail: bauaufsicht@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Herr Bernd Wenderoth
Telefon Festnetz: 05681 775-6024
Frau Stephanie Jacob-Clobes
Telefon Festnetz: 05681 775-6026
Frau Ute Becker-Eike
Telefon Festnetz: 05681 775-6025
Herr Dieter Rininsland
Telefon Festnetz: 05681 775-6023
Frau Martina Hellmuth
Telefon Festnetz: 05681 775-6027
Gemeinde Guxhagen - Abteilung III Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
Haltestellen
- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
- Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 5665 9499-22
Telefax: +49 5665 9499-99
E-Mail: bauverwaltung@gemeinde-guxhagen.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Bauamtsleitung)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung
Bankverbindung
Gemeindekasse Guxhagen
Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52
BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
- das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
- telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt
Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
Wir sind für Sie da:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do. 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Terminsprechzeit
Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))
Rechtsgrundlage(n)
- Hessische BauordnungKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Bauordnung, Behörde, Bauüberwachung, Bauaufsicht, Bauverfahren, Bauamt