Bekämpfung der Herkulesstaude (Riesenbärenklau)
Beschreibung
Von Juli bis September blüht die Herkulesstaude, auch als Riesenbärenklau bekannt. Wegen ihrer Größe und der großen weißen Dolde ist sie zwar schön anzusehen, aber auch giftig.
Seit einigen Jahrzehnten breitet sich die Staude mit den weißen Doldenblüten rasant aus. Gute Bedingungen findet sie auf Brachflächen und an Uferrandstreifen. Eine Pflanze vermehrt sich mit bis zu 50.000 Samen, die bis zu 10 Jahre keimfähig sind. Die leichten und schwimmfähigen Samen verbreiten sich entlang von Gewässern, Straßen und Gleisen.
Um die Pflanze konsequent zurück zu drängen, ist es notwendig, auch die Bestände auf privatem Grund zu bekämpfen, da sie sich sonst von dort wieder ausbreiten können. Es ist also die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger gefragt und es wird appelliert an die Eigentümer von betroffenen Privatgrundstücken, sich der Beseitigung der Herkulesstauden anzunehmen
Bekämpfungsmethoden und notwendige Schutzmaßnahmen
Folgende Maßnahmen sind bei der Bekämpfung der Herkulesstaude einzuhalten, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen:
- Schutzkleidung ist unbedingt notwendig (lange Hosen, dicker Pullover, Schutzbrille, Gesichtsschutz und vor allem Handschuhe).
- Pflanzen nach Möglichkeit in der Dämmerung oder bei starker Bewölkung entfernen .
- Gesicht und Hände sollten zusätzlich mit einer Sonnencreme mit hohem Lichtschutzfaktor geschützt werden.
Die Bekämpfung der Herkulesstaude ist langwierig und arbeitsintensiv . Deshalb sollte man die Bekämpfung außerhalb des eigenen Gartens auf Gemeindeebene gemeinsam mit Fachleuten durchführen.
Folgende Bekämpfungsmöglichkeiten gibt es:
- Ausgraben der Pflanzen im April oder Mai, wenn das Wachstum gerade beginnt. Wird die Wurzel in 15 cm Bodentiefe abgestochen, ist ein Neuaustrieb kaum möglich. Allerdings ist eine Erfolgskontrolle notwendig.
- Während der Blütezeit ab Juni müssen zuerst die Blütendolden abgehackt werden, bevor der Rest der Pflanze entfernt wird (Vorsicht vor Pflanzensaftspritzern). Dabei muss ein Abfallen der Samen vermieden werden, weil diese nachreifen.
- Hängen noch Dolden an der Pflanze aus dem Vorjahr , müssen diese besonders umsichtig entfernt werden, wenn sie noch Samen enthalten. Die Fruchtdolden sollten möglichst an Ort und Stelle verbrannt werden.
- Auf größeren zusammenhängenden Flächen eignet sich die Mahd der Pflanzen . Damit beginnt man am besten kurz vor der Blüte . Zu diesem Zeitpunkt schwächt man die Pflanze am meisten. Allerdings muss die Mahd, einmal angefangen, ca. 5-6 mal im Abstand von jeweils 10 Tagen wiederholt werden, da die Herkulesstaude bereits 14 Tage nach der Mahd, teilweise in weniger als 10 cm Höhe , wieder Blüten ausbildet. Nur diese häufige Wiederholung verspricht Erfolg.
- Einzelne neue Keimlinge können mit der Hacke entfernt werden.
Zu einer dauerhaften Entfernung der Herkulesstaude gehören auch
mehrjährige Nachkontrollen im Mai/Juni
denn der Samen kann noch im Boden sein und Jahre später erst auskeimen. Dichte Grasnarben verhindern, dass die am Boden liegenden Samen nicht zum Keimen kommen.
Zuständigkeit
Die Kartierung des Vorkommens der Herkulesstauden ist wichtig für eine dauerhafte Entfernung. Dadurch weiß man noch Jahre später nach der Entfernung der Pflanze, an welchen Orten durch im Boden vorhandene Samen möglicherweise neue Pflanzen wachsen können.
Zur Mithilfe bei der Eindämmung melden Sie Standorte der Pflanzen bei der Gemeinde, Ihrem Grünflächenamt, der Naturschutzbehörde oder dem Forstamt.
Ansprechpartner
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon: +49 611 815-0
Telefax: +49 611 815-1941
E-Mail: poststelle@umwelt.hessen.de
Internet
Stichwörter
HMUKLV
Schwalm - Eder - Kreis - 60.3 - Umwelt
Beschreibung
Die Ziele des Naturschutzes sind insbesondere im Bundesnaturschutzgesetz und im Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz festgelegt.
Natur und Landschaft sind aufgrund ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich zu schützen. Dabei ist die Untere Naturschutzbehörde, soweit nichts anderes bestimmt, für den Vollzug des Naturschutzrechtes zuständig. Sie hat die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen.
Um dies sicherzustellen, hat sie nach pflichtgemäßem Ermessen die im Einzelfall erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Zu den Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde gehören insbesondere die Genehmigung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die Maßnahmenplanung- und umsetzung in Natura 2000 - Gebieten, die Abgabe von Stellungnahmen während der Beteiligung in Baugenehmigungsverfahren sowie Aufgaben im Rahmen des Artenschutzes.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 05681 775-6000
Telefax: 05681 775-6001
E-Mail: naturschutzangelegenheiten@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Frau Sigrun Keim
Telefon Festnetz: 05681 775-6045
Frau Bärbel McEnaney
Telefon Festnetz: 05681 775-6041
Herr Volker Schmidt
Telefon Festnetz: 05681 775-6043
Herr Stefan Ebener
Telefon Festnetz: 05681 775-6042
Frau Dr. Maja Lerch
Telefon Festnetz: 05681 775-6040
E-Mail: maja.lerch@schwalm-eder-kreis.de
Frau Johanna Schramm
Telefon Festnetz: 05681 775-6049
Gemeinde Guxhagen - Abteilung III Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
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Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Anzahl der Stellplätze: 5
Gebührenfrei
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- Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
Linien:- Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
- Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 11 19
34299 Guxhagen
Öffnungszeiten
- Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
- Di. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Fr. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: +49 5665 9499-22
Telefax: +49 5665 9499-99
E-Mail: bauverwaltung@gemeinde-guxhagen.de
Kontaktperson
Mitarbeiter/in (Bauamtsleitung)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung
Bankverbindung
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Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen
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BIC: GENODEF1HRV
Bankinstitut: VR PartnerBank eG
Gemeinde Guxhagen
Empfänger: Gemeinde Guxhagen
IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52
BIC: HELADEF1MEG
Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder
Weitere Informationen
Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
- das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
- telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt
Montags offene Sprechstunde!!
Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
Wir sind für Sie da:
Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
Mo. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr offene Sprechzeit
Mo. 13:30 Uhr – 15:30 Uhr offene Sprechzeit
Di. – Fr. 8:00 Uhr – 12:00 Uhr Terminsprechzeit
Do. 14:00 Uhr – 17:30 Uhr Terminsprechzeit
Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier
Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))
Hinweise (Besonderheiten)
Alle Pflanzenteile der Herkulesstaude enthalten eine gefährliche Substanz, Furocumarin , die bei Kontakt mit dem Pflanzensaft auf die Haut gelangt. Bei Sonneneinstrahlung bildet Furocumarin zusammen mit körpereigenem Eiweiß ein Antigen , das zu einer starken allergischen Reaktion führt.
Auf der Haut bilden sich Blasen , die an eine schwere Verbrennung erinnern und eine Verfärbung, die monatelang anhalten kann. Auch Dämpfe können die Gesundheit beeinträchtigen und z.B. Übelkeit verursachen . Selbst vertrocknete Stängel und Blüten sowie der Samen enthalten noch das gefährliche Furocumarin . Tückisch ist, dass unmittelbar nach dem Kontakt noch keine sichtbare Reaktion erkennbar ist. Die größte Gefährdung durch Sonnenlicht besteht eine halbe bis 2 Stunden nach Hautkontakt .
Wie verhält man sich bei Kontakt mit der Herkulesstaude?
Hat man die Herkulesstaude angefasst bzw. besteht der Verdacht, dies getan zu haben, so sollte man sofort die Sonne meiden . Die betroffenen Flächen sollten, auch wenn noch keine Reaktion sichtbar ist, gründlich mit Wasser und Seife abgewaschen werden. Sinnvoll ist es, anschließend eine Sonnenschutzcreme aufzutragen. Auch in den nächsten 2 - 3 Tagen ist die Sonne zu meiden .
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.09.2013
Stichwörter
invasive Pflanzen, Allergie, Giftpflanzen, Nichtheimisch, Giant Hogweed, Herkuleskraut, Riesenbärenklau, gebietsfremd, Russenkraut, Apiaceae, Heracleum mantegazzianum, Unkraut, Herkulesstaude, Verbrennungen