Angriffe durch Tiere Verfolgung

    Verfolgung von Angriffen durch Tiere

    Bei einer gegenwärtigen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch Tiere sind unverzüglich entweder die Polizei (Tel.: 110) oder die Rettungsdienste (Tel.: 112) zu informieren. Ansonsten ist die zuständige Ordnungsbehörde zu verständigen.

    Beschreibung

    Wenn Tiere (Haus- und Wildtiere) gegenwärtig die öffentliche Sicherheit gefährden, sollten Sie unverzüglich entweder die Polizei unter der Rufnummer 110 oder die Rettungsdienste unter der Rufnummer 112 informieren.

    Dies betrifft die öffentliche Sicherheit von

    • Menschen
    • anderen Tiere oder
    • die Verkehrssicherheit

    Diese Einrichtungen werden ggf. die zuständigen Stellen informieren oder die Gefahr selbst beseitigen.

    Ist es zu einem Hundebeißvorfall gekommen, hat ein Hund einen Menschen in gefahrdrohender Weise angesprungen oder durch ein plötzliches Losreißen eine Gefährdung verursacht (zum Beispiel im Straßenverkehr), sollte umgehend eine Anzeige bei der zuständigen Ordnungsbehörde oder bei der Polizei erstattet werden.
     

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde oder die Polizei.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Guxhagen - Abteilung II Ordnungs- und Personalverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
    • Di.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
    • Fr.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
       

    Kontakt

    Telefon: +49 566 5949912

    Telefax: +49 5665 9499-99

    E-Mail: daniela.michel@gemeinde-guxhagen.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
    - das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
    - telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt

    Montags offene Sprechstunde!!
    Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
    Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
    Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
    Wir sind für Sie da:
    Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
    Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr         offene Sprechzeit
    Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr         offene Sprechzeit
    Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
    Do.              14:00 Uhr – 17:30 Uhr        Terminsprechzeit

    Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier


    Bezahlmöglichkeiten: Some(Barzahlung), Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))

    Version

    Technisch geändert am 26.03.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Formulare

    Die Anzeige bzw. die Mitteilung des Sachverhaltes kann formlos erfolgen (schriftlich, per E-Mail, mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Behörde). 

    Gegebenenfalls stellt die zuständige Ordnungsbehörde auch Anzeigenformulare zur Verfügung.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Anruf beim Ordnungsamt, persönliches Erscheinen, schriftliche Mitteilung
    • Mitteilung, wo und wann der Angriff des Tieres/des Hundes gesehen wurde
    • Mitteilung über die Steuernummer sowie den Hundehalter (falls bekannt)
    • Mitteilung Erkennungsmarke bei landwirtschaftlichen Nutztieren (falls bekannt)
    • Hinweise zum Tathergang und zu möglichen Zeugen
    • wenn Ordnungsamt nicht erreichbar, dann Polizei informieren
       

    Fristen

    Bitte machen Sie Ihre Anzeige so schnell wie möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Bei konkreter Gefahr unverzüglich, Gefahr im Verzug.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 21.02.2023

    Version

    Technisch geändert am 07.03.2023

    Stichwörter

    Kampfbereitschaft, Verkehrsunfall, Gefährliche Hunde, Haustiere, Hundeverordnung, Plötzliches Losreißen, Gefährdung von Menschen, Angriffslust, Bissigkeit, Schärfe, Gefahr, Hunde, Biss, Kampfhund / Listenhund, Hunde halten und führen, Anspringen in gefahrdrohender Weise, Wildtiere, Aggressivität beim Hund, Gefahrenabwehrverordnung, Beißvorfälle, HundeVO

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English