Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung

    Wählerverzeichnis zur Europawahl Berichtigung

    Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält, können Sie diese korrigieren lassen.

    Beschreibung

    Wenn das Wählerverzeichnis zur Europawahl falsche Angaben enthält oder unvollständig ist, können Sie dies korrigieren lassen. Dies ist ab dem 20. Tag vor der Wahl (= Beginn der Einsichtnahmefrist) nur noch auf einen Einspruch hin oder von Amts wegen möglich.
    Der Einspruch ist nur bis zum 16. Tag vor der Wahl möglich (= Ende der Einsichtnahmefrist). Er ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Wohnortgemeinde zu erheben. Die
    Gemeinde entscheidet bis zum 10. Tag vor der Wahl über den Einspruch. Gegen die Entscheidung ist binnen zwei Tagen nach Zustellung Beschwerde möglich.
    Die Gemeinde kann das Wählerverzeichnis, wenn dieses offensichtlich unrichtig oder unvollständig ist, jederzeit korrigieren.
    Der Abschluss des Wählerverzeichnisses erfolgt spätestens am Tag vor der Wahl.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Guxhagen - Abteilung I Haupt- und Finanzverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
    • Di.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
    • Fr.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
       

    Kontakt

    Telefon: +49 566 594990

    Telefax: +49 566 5949999

    E-Mail: info@gemeinde-guxhagen.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
    - das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
    - telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt

    Montags offene Sprechstunde!!
    Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
    Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
    Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
    Wir sind für Sie da:
    Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
    Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr         offene Sprechzeit
    Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr         offene Sprechzeit
    Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
    Do.              14:00 Uhr – 17:30 Uhr        Terminsprechzeit

    Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier


    Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..)), Some(Barzahlung)

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    beweiskräftige Unterlagen, die das Korrekturbedürfnis im Wählerverzeichnis belegen bzw. bei fehlendem Eintrag ein Nachweis der Wahlberechtigung

    Formulare

    keine

    Voraussetzungen

    • Soweit sich das Wählerverzeichnis als fehlerhaft erweist, wird das Wählerverzeichnis korrigiert.
    • Soweit eine Wahlberechtigung trotz fehlendem Eintrag nachgewiesen werden kann, wird das Wählerverzeichnis entsprechend ergänzt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Wählerverzeichnis für die Europawahl lassen Sie folgendermaßen berichtigen:

    • Nach Einsicht stellen Sie einen Fehler im Wählerverzeichnis fest oder Sie sind nicht eingetragen, obwohl Sie wahlberechtigt sind.
    • Sie legen Einspruch ein und belegen die Tatsachen durch geeignete Beweismittel.
    • Die Behörde korrigiert das Wählerverzeichnis oder versendet einen ablehnenden Bescheid. Im Falle der nachträglichen Eintragung erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung.

    Fristen

    Die Möglichkeit der Einsichtnahme besteht zwischen dem 20. Tag (= Beginn der Einsichtnahmefrist) und dem 16. Tag (= Ende der Einsichtnahmefrist) vor der Wahl.

    Bearbeitungsdauer

    etwa 1 Woche

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Wahlen finden Sie unter

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 11.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Berichtigung, Wählerin, Wahl, Wählerverzeichnis, Wähler, Korrektur, Europawahl, Wahlen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de