Öffentlicher Auftrag Vergabe in Verhandlungsverfahren

    Öffentliche Vergabe: An Freihändiger Vergabe oder Verhandlungsverfahren teilnehmen

    Beschreibung

    Bei der Freihändigen Vergabe (national) fordert der öffentliche Auftraggeber (Vergabestelle) ausgewählte Unternehmen zur Abgabe eines Angebots auf. Anschließend können sowohl die Leistung als auch die Preise verhandelt werden. Gleiches gilt auch für das Verhandlungsverfahren (EU-weit). Dieses ist durchzuführen, wenn das Auftragsvolumen den Schwellenwert (bei Liefer- und Dienstleistungen über 200.000,00 Euro, bei Bauleistungen über 5.000.000,00 Euro) erreicht bzw. überschreitet.

    Hinweise:

    Der Wettbewerb ist eingeschränkt. Die Vergabestelle kann im Vorfeld einen öffentlichen Teilnahmewettbewerb durchführen. Beim Verhandlungsverfahren (EU-weit) ist die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs in bestimmten Fällen vorgeschrieben.

    Der öffentliche Teilnahmewettbewerb wird in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) bekannt gemacht.

    EU-Ausschreibungen müssen zusätzlich im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden.
     

    Zuständigkeit

    In Hessen besteht die Möglichkeit, sich bei der Auftragsberatungsstelle präqualifizieren zu lassen (www.absthessen.de).
    Die Teilnehmerwettbewerbe werden alle in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (www.had.de) veröffentlicht.
     

    Ansprechpartner

    Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bierstadter Str. 9

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 974588-0

    Telefax: +49 611 974588-20

    E-Mail: info@absthessen.de

    Internet

    Stichwörter

    ABST

    Version

    Technisch geändert am 26.08.2013

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. - Hessische Ausschreibungsdatenbank HAD

    Adresse

    Hausanschrift

    Bierstadter Str. 9

    65189 Wiesbaden

    Kontakt

    Telefon: +49 611 974588-0

    Telefax: +49 611 974588-20

    E-Mail: info@absthessen.de

    Internet

    Stichwörter

    HAD

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2012

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    Gemeinde Guxhagen - Abteilung III Bauverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Ehrenhain 2

    34302 Guxhagen

    Parkmöglichkeiten

    Anzahl der Stellplätze: 1
    Gebührenfrei

    Anzahl der Stellplätze: 5
    Gebührenfrei

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof Guxhagen
      Linien:
      • Bus: Linie Linie 17,17E, 56, 446, 436 u.448 (AST-Verkehr)
      • Regionalbahn: Linie R5 + RT 5 - Kassel - Melsungen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 11 19

    34299 Guxhagen

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:
    • Mo. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
    • Di.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Mi. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
    • Do. 08:00 Uhr - 12:00 Uhr, 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
    • Fr.  08:00 Uhr - 12:00 Uhr
       

    Kontakt

    Telefon: +49 5665 9499-22

    Telefax: +49 5665 9499-99

    E-Mail: bauverwaltung@gemeinde-guxhagen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Gemeindekasse Guxhagen

    Empfänger: Gemeindekasse Guxhagen

    IBAN: DE21 5206 2601 0006 4370 52

    BIC: GENODEF1HRV

    Bankinstitut: VR PartnerBank eG

    Gemeinde Guxhagen

    Empfänger: Gemeinde Guxhagen

    IBAN: DE42 5205 2154 0042 2250 52

    BIC: HELADEF1MEG

    Bankinstitut: Kreissparkasse Schwalm-Eder

    Weitere Informationen

    Für Ihre Gesundheit und die unserer Mitarbeiter empfehlen wir,
    - das Tragen eines Mund–Nasen-Schutzes
    - telefonische Terminvereinbarung bei Bürgerservice und Standesamt

    Montags offene Sprechstunde!!
    Seit geraumer Zeit wird in der Verwaltung -insbesondere im Bereich unseres Bürgerservices- mit Terminvergaben gearbeitet.
    Dieses System hat sich bewährt und soll auch grundsätzlich beibehalten werden.
    Zukünftig bieten wir jedoch jeden Montag auch eine offene Sprechzeit ohne vorherige Terminvereinbarung an.
    Wir sind für Sie da:
    Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
    Mo.               8:00 Uhr – 12:00 Uhr         offene Sprechzeit
    Mo.             13:30 Uhr – 15:30 Uhr         offene Sprechzeit
    Di. – Fr.         8:00 Uhr – 12:00 Uhr        Terminsprechzeit
    Do.              14:00 Uhr – 17:30 Uhr        Terminsprechzeit

    Weitere Informationen und Kontaktdaten unserer Mitarbeiter/innen finden Sie hier


    Bezahlmöglichkeiten: Some(SEPA-Überweisung (Einheitlicher Standart für Überweisung im SEPA..))

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen, Muster oder Proben Sie bei der Abgabe Ihres Angebots benötigen, erfahren Sie bei der Vergabestelle.

    Voraussetzungen

    Die Freihändige Vergabe ist nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig. Das gleiche gilt für das EU-weite Verhandlungsverfahren. Die Zulässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn

    • eine bestimmte Wertgrenze nicht überschritten wird (zzt. 100.000,00 Euro),
    • nur ein bestimmter Unternehmer die Leistung aufgrund besonderer Anforderungen (z. B. Patentschutz, besondere Erfahrungen oder Geräte) erbringen kann,
    • die Art und der Umfang der Leistung vor der Vergabe nicht eindeutig und erschöpfend festgelegt werden kann,
    • eine Leistung besonders dringlich ist,
    • eine Leistung Geheimhaltungsvorschriften unterworfen ist.
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei EU-weiten Verhandlungsverfahren können die Bieter einen Antrag bei der Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen. Bei der freihändigen Vergabe (unterhalb der Schwellenwerte) können bei Bauleistungen die VOB-Stellen zur Nachprüfung eingeschaltet werden. Die Anschrift der Vergabekammer und der VOB-Stelle wir in der Bekanntmachung bzw. mit den Vergabeunterlagen mitgeteilt.

    Verfahrensablauf

    Die Freihändige Vergabe unterscheidet sich von der Öffentlichen und Beschränkten Ausschreibung (europaweit: Offenes und Nichtoffenes Verfahren). Preis- und Leistungsverhandlungen mit dem bietenden Unternehmen sind zulässig. Es gibt kein förmliches Verfahren.

    Wird kein Teilnahmewettbewerb durchgeführt, fordert der öffentliche Auftraggeber Sie formlos zur Abgabe eines Angebots auf. Die Vergabestelle darf nur Unternehmen auffordern, die über die erforderliche

    • Fachkunde,
    • Leistungsfähigkeit und
    • Zuverlässigkeit

    verfügen. Sie kann Eignungsnachweise verlangen. Die Unternehmen geben ein erstes Angebot ab. Die Vergabestelle prüft die Angebote und erteilt den Zuschlag oder verhandelt bis ein Angebot zuschlagsreif ist.

    Bei öffentlichen Teilnahmewettbewerben können Sie bei der Vergabestelle einen Antrag auf Teilnahme am Wettbewerb stellen. Wenn die Vergabestelle Sie auswählt, fordert sie Sie auf, ein Angebot abzugeben. Sie übermittelt Ihnen dazu die entsprechenden Ausschreibungsunterlagen.

    Bei elektronischer Rücksendung, müssen Sie die Unterlagen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen und die Daten verschlüsselt übermitteln.

    Hinweis:
    Die Vergabestelle muss eine ausreichende Angebotsfrist einräumen.

    Sie erteilt den Zuschlag für gewöhnlich schriftlich. Er ist der Vertragsabschluss. Danach informiert sie nicht berücksichtigte Bieter.

    Fristen

    Die Freihändige Vergabe ist form- und fristfrei. Das Verfahren kann sich über mehrere Verhandlungsrunden ziehen.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung am 09.07.2012

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    freihändige Vergabe, Verhandlungsverfahren, Vergaberecht, Öffentliche Vergabe, Vergabe, Ausschreibung, Veröffentlichung, E-Vergabe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de