Zweitwohnung / Nebenwohnung
Sie möchten eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen? Dann müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Online-Dienste
Statuswechsel: Nebenwohnung soll zur Hauptwohnung werden
Online erledigen
Vertrauensniveau
unbestimmt
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Ansprechpartner
Stadt Gudensberg - Fachbereich 5 - Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Kasseler Straße 2
Postfach
34281 Gudensberg
Kontakt
E-Mail: buergerservice@stadt-gudensberg.de
Kontaktperson
Herr Maximilian Fröhlich
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933120
E-Mail: m.froehlich@stadt-gudensberg.de
Frau Alexandra Grzyb
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933153
E-Mail: a.grzyb@stadt-gudensberg.de
Frau Katja Rink
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933148
E-Mail: k.rink@stadt-gudensberg.de
Frau Hanna Widmer
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933109
E-Mail: h.widmer@stadt-gudensberg.de
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Formulare
Manche Meldebehörden bieten entsprechende Dokumente im Internet an.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Rechtsgrundlage(n)
- § 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 22 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG)
- § 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
- 17.1 , 17.3, 22 und 23 Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Zweitwohnsitz anmelden, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung