Kreistagswahl Feststellung der Wählbarkeit
Wählbarkeitsbescheinigung
Beschreibung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie sie wählbar sind.
Zuständigkeit
Wählbarkeitsbescheinigungen stellt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Wohnortes aus.
Ansprechpartner
Stadt Gudensberg - Fachbereich 5 - Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Kasseler Straße 2
Postfach
34281 Gudensberg
Kontakt
E-Mail: buergerservice@stadt-gudensberg.de
Kontaktperson
Frau Sabine Iffert
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933146
E-Mail: s.iffert@stadt-gudensberg.de
Hinweise (Besonderheiten)
Für weitere Informationen:
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Abstimmen, Wählen, Voten, Wählbarkeitsbescheinigung, Wahlen, Bewerberinnen, Wahl, Bewerber, Wahlvorschlag