Gewerbeummeldung
Beschreibung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie ein Wechsel bzw. die Ausdehnung der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Wenn Sie Ihr Gewerbe in eine andere Gemeinde oder Stadt verlegen möchten, reicht eine Gewerbeummeldung nicht aus. In diesem Fall muss das Gewerbe erst am alten Standort abgemeldet und anschließend am neuen Standort wieder angemeldet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der Leistungsbeschreibung "Gewerbeanmeldung" im Hessen-Finder.
Hinweise für Gudensberg: Gewerbeummeldung
- Online- GewerbeanzeigeSie können auf diesem Wege Gewerbeanzeigen zur Eröffnung, Änderung oder Schließung eines Gewerbes (Hauptniederlassung oder Zweigstelle) für die folgenden Rechtsformen erfassen
Online-Dienste
Zuständigkeit
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln
Ansprechpartner
Stadt Gudensberg - Fachbereich 5 - Bürgerservice und Ordnung
Adresse
Postanschrift
Kasseler Straße 2
Postfach
34281 Gudensberg
Kontakt
E-Mail: buergerservice@stadt-gudensberg.de
Kontaktperson
Frau Hanna Widmer
Postanschrift
Kasseler Straße 2
34281 Gudensberg
Telefon Festnetz: 05603 933109
E-Mail: h.widmer@stadt-gudensberg.de
Formulare
GewA 2 Gewerbe-Ummeldung
Formulare
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Für die Online-Antragstellung wurde eine separate Plattform entwickelt. Auf der sogenannten Dienstleistungsplattform können Sie Ihre Anträge elektronisch einreichen und vieles mehr! Gerne können Sie sich vorab ein eigenes Bild von der Anwendung machen ohne sich vorher zu registrieren. Nutzen Sie hierzu die Simulation. Um die Online-Antragstellung in vollem Umfang nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst beim Online-Antragsverfahren registrieren.
Hinweise für Gudensberg: Gewerbeummeldung
- Online- GewerbeanzeigeSie können auf diesem Wege Gewerbeanzeigen zur Eröffnung, Änderung oder Schließung eines Gewerbes (Hauptniederlassung oder Zweigstelle) für die folgenden Rechtsformen erfassen
Kosten
Für die Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von EUR 28,00 fällig. Sofern eine Bescheinigung ausgestellt werden soll, ist dafür eine weitere Gebühr in Höhe von EUR 8,00 zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Stichwörter
Gewerbeummeldung, Ummeldung, Gewerbe