Leistungen der Sozialhilfe für die unterschiedlichen Lebenslagen
Beschreibung
Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sicherstellen können, haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung.
Ein besonderer Bedarf ist bei Krankheit, Behinderung oder besonderen sozialen Schwierigkeiten gegeben, für die der Gesetzgeber Leistungen der Sozialhilfe vorgesehen hat, wenn andere Sozialleistungsträger nicht vorrangig Leistungen erbringen müssen (z.B. die Krankenkasse, die Deutsche Rentenversicherung u.a.). Diese Leistungen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf Sozialhilfeleistungen angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Finanzierung der Leistungen aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
Der Gesetzgeber hat folgende Leistungen im Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) neben der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung vorgesehen:
- Hilfen zur Gesundheit
- Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen (z.B. Hilfe zur Weiterführung des Haushalts, Altenhilfe, Übernahme von Bestattungskosten)
Die Leistungen der Ziffern 1, 3 (nur für über 65 Jahre alte Menschen) sowie 4 und 5 werden von dem zuständigen Sozialamt vor Ort erbracht.
Die Zuständigkeit für Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen liegt überwiegend und die für Leistungen der Hilfe zur Pflege (nur für Menschen im Alter unter 65 Jahren) beim Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlichem Träger der Sozialhilfe. Daneben ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen für die Erbringung von Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII zuständig.
Zu den Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen in sachlicher Zuständigkeit des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gehören vor allem:
- Betreutes Wohnen
- Begleitetes Wohnen in Gastfamilien
- Stationäres Wohnen in einem Wohnheim
- Leistungen in teilstationären Einrichtungen wie z.B. in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen
- Leistungen für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung in Pflegefamilien
- Hilfen zur Schulausbildung für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
- Leistungen zur medizinischen Rehabilitation in anerkannten Rehabilitationseinrichtungen
- Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft
Zuständigkeit
Wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer Kreisfreien Stadt und
-
bei Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, der Hilfe zur Pflege für Menschen im Lebensalter von unter 65 Jahren und der Blindenhilfe- an die
Fachbereiche des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen für Menschen mit
- körperlicher oder Sinnesbehinderung,
- geistiger Behinderung bzw.
- seelischen Behinderungen und Abhängigkeitserkrankungen
Dort sind zuständig die
Haupt- und Regionalverwaltung Kassel
für die Stadt Kassel, die Landkreise Kassel, Fulda, Hersfeld-Rotenburg, Marburg- Biedenkopf und Waldeck-Frankenberg, den Schwalm-Eder-Kreis und den Werra-Meißner-Kreis.
Regi
onalverwaltung Darmstadt
für die Städte Darmstadt und Offenbach und die Landkreise Darmstadt-Dieburg, Groß-Gerau, Offenbach, Bergstraße, den Main-Kinzig-Kreis, den Wetteraukreis , den Vogelsbergkreis und den Odenwaldkreis.
Regionalverwaltung Wiesbaden
für die Städte Wiesbaden und Frankfurt, die Landkreise Gießen und Limburg-Weilburg, den Main-Taunus-Kreis, den Rheingau-Taunus-Kreis, den Hochtaunuskreis und den Lahn-Dill-Kreis.
Bei Leistungen der Blindenhilfe nach § 72 SGB XII wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder mit Sinnesbehinderung der Haupt- und Regionalverwaltung Kassel.
Ansprechpartner
Schwalm - Eder - Kreis - 50.4 - SGB XII Hilfe zur Pflege
Beschreibung
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
Für eine Benachteiligung eines behinderten oder von einer wesentlichen Behinderung bedrohten Menschen, soll die Eingliederungshilfe einen Ausgleich schaffen, um die sozialen Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern.
Leistungen der Hilfe zur Pflege können sowohl pflegeversicherte als auch nicht pflegeversicherte Pflegebedürftige erhalten. Nach der Feststellung des Umfangs der Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung kann Sozialhilfe gewährt werden, wenn die sozialhilferechtlichen Voraussetzungen im ambulanten bzw. stationären Bereich vorliegen.
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richten sich an volljährige Frauen und Männer die Ihre vielschichtigen Probleme nicht aus eigener Kraft überwinden können.
Hilfen in anderen Lebenslagen - umfassen atypische Lebenslagen wie beispielsweise:
- Hilfen zur Weiterführung des Haushaltes,
- Beihilfen bzw. Zuschüsse für Erholungsmaßnahmen bei geringem Einkommen im Bereich der Altenhilfe.
- Bei der Hilfe in sonstigen Lebenslagen handelt es sich um eine atypische Bedarfslage die nicht von den übrigen Leistungen der Sozialhilfe abgedeckt ist, dies kann z.B. bei Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts der Fall sein
- Übernahme der erforderlichen (sozialhilferechtlich angemessenen) Bestattungskosten für Kostentragungspflichtige, soweit diesen die Kostenlast nicht zugemutet werden kann.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Mittwoch:
von 08:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
und 13:30 bis 17:30 Uhr
Freitag:
von 08:30 bis 12:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: altenhilfe@schwalm-eder-kreis.de
Kontaktperson
Herr Johannes Juranek
Telefon Festnetz: 05681 775-4964
Frau Hanna Hilgenberg
Telefon Festnetz: 05681 775-4963
Frau Christiane Brozda
Telefon Festnetz: 05681 775-4961
Frau Teresa Lampe
Telefon Festnetz: 05681 775-4962
Frau Michaela Nickel
Telefon Festnetz: 05681 775-4965
Frau Manuela Zülch
Telefon Festnetz: 05681 775-4960
Gemeinde Gilserberg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 40
34630 Gilserberg
(Rathaus Gilserberg (Kerngemeinde): Gemeindeverwaltung, zuständig für alle 11 Ortsteile)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Place de Rocheserviére
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Behindertengerechter Zugang am Hintereingang des Rathauses.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06696 9619-22
E-Mail: ordnungsamt@gilserberg.de
Kontaktperson
Frau Lisa-Marie Heer (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06696 961922
E-Mail: lisa-marie.heer@gilserberg.de
E-Mail: ordnungsamt@gilserberg.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@gilserberg.de
Internet
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel, Regionalmanagement für Blinde oder wesentl. sehbehinderte Menschen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: 05 61 10 04 - 0
Telefax: 0561 10 04 - 25 95
E-Mail: info@lwv-hessen.de
Internet
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung, Hauptverwaltung Kassel II
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: 05 61 10 04 - 0
Telefax: 0561 10 04 - 25 95
E-Mail: info@lwv-hessen.de
Kontaktperson
Herr Kraushaar
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 0561 1004-2624
Fax: 0561 1004-1624
E-Mail: peter.kraushaar@lwv-hessen.de
Internet
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich f. Menschen mit körperl. oder Sinnesbehinderung, Hauptverwaltung Kassel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: 05 61 10 04 - 0
Telefax: 0561 10 04 - 25 95
E-Mail: info@lwv-hessen.de
Internet
Landeswohlfahrtsverband Hessen - Hauptverwaltung Kassel - - Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit seel. Behinderungen u. Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen, Hauptverwaltung Kassel I
Adresse
Hausanschrift
Parkmöglichkeiten
Anzahl der Stellplätze: 1
Gebührenfrei
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonzentrale: montags - donnerstags 7.30 - 16.00 Uhr, freitags 7.30 - 15.00 Uhr.
Kontakt
Telefon: 05 61 10 04 - 0
Telefax: 0561 10 04 - 25 95
E-Mail: info@lwv-hessen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bitte setzen Sie sich hinsichtlich der mitzubringenden Unterlagen Telefonisch mit dem für Sie zuständigen Sozialamt bzw. dem Fachbereich des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen in Verbindung. Sie finden eine Telefonnummer, wenn Sie in der Ortssuche Ihren Wohnort eingeben.
Fristen
Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Bedarfs bei einem Sozialamt oder dem Landeswohlfahrtsverband Hessen erfolgen. Die jeweilige Prüfung des Einzelfalles stellt den genauen Bewilligungszeitpunkt fest.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 16.04.2012
Stichwörter
Blindengeld, LWV, Blindenhilfe, Hilfe zum Lebensunterhalt, Haushaltshilfe, Sozialhilfe, Landeswohlfahrtsverband, Altenhilfe