Behinderung Feststellung
Sie möchten nach dem Schwerbehindertenrecht eine Behinderung feststellen lassen? Dann können Sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen.
Beschreibung
Sie haben eine länger als 6 Monate andauernde Gesundheitsstörung / Krankheit und möchten diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen?
Dazu können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Hessischen Amt für Versorgung und Soziales beraten lassen und auch (online) einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen.
Online-Dienst
Behinderung/Nachteilsausgleich - Feststellung
Online erledigen
Vertrauensniveau
niedrig
Zuständigkeit
Der Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung muss schriftlich oder online (in beiden Fällen mit der dazugehörigen und unterschriebenen Einverständniserklärung) bei den Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales beantragt werden.
- Versorgung und Familie - Hessische Ämter für Versorgung und Soziales:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Ansprechpartner
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Telefon: 0561 2099-0
Telefax: 0561 2099-240
E-Mail: info@havs-kas.hessen.de
Internet
Weitere Informationen
Die Hotline ist montags bis donnerstags von 08:00 bis 15:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr unter der Nummer 01802358376 (0,06 Euro/pro Anruf aus dem Festnetz im Land Hessen) errreichbar.
Gemeinde Gilserberg - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 40
34630 Gilserberg
(Rathaus Gilserberg (Kerngemeinde): Gemeindeverwaltung, zuständig für alle 11 Ortsteile)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Place de Rocheserviére
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Behindertengerechter Zugang am Hintereingang des Rathauses.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06696 9619-22
E-Mail: ordnungsamt@gilserberg.de
Kontaktperson
Frau Lisa-Marie Heer (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06696 961922
E-Mail: lisa-marie.heer@gilserberg.de
E-Mail: ordnungsamt@gilserberg.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@gilserberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Formblattantrag/Online-Antrag
- sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (z. B. Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts bzw. einer Außenstelle)
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z. B. Gutachten)
- ggf. Vollmacht oder Betreuerausweis
- für nicht EU-angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
- Einwilligungserklärung (§§67 und 100 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch -SGB X -) zur Entbindung der zuständigen Ärzte von deren Schweigepflicht (siehe Online- und Papierantrag)
Formulare
- Kostenfreies Online-Antragsformular:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Voraussetzungen
Eine Bearbeitung des Online-Antrages ist (ebenso wie bei dem bisherigen Papier-Antragsverfahren) nur in Verbindung mit der unterschriebenen "Einwilligungserklärung" gültig. Diese entbindet die Ärzte von Ihrer Schweigepflicht und ermöglicht es den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales Ihren Antrag, mit allen dazugehörigen ärztlichen Unterlagen, zu prüfen. Ohne unterschriebene "Einwilligungserklärung" ist auch der Online-Antrag unvollständig und kann nicht weiterbearbeitet werden. Die unterschriebene Einwilligungserklärung kann entweder auf dem Postweg übermittelt werden oder direkt (per Scan und Upload) über den Online-Antrag.
Um das zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales für Ihren Ort zu finden, ist lediglich die Angabe Ihres Wohnortes in den ersten Eingabefeldern erforderlich. Vor Versand Ihrer Daten wird Ihnen das zuständige Versorgungsamt mit dazugehörigen Kontaktdaten angezeigt.
Rechtsgrundlage(n)
- Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX):Keine weiteren Hinweise vorhanden
- VersMedV:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Fristen
Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest.
Sofern ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird, kann auf Antrag festgestellt werden, dass ein Grad der Behinderung oder gesundheitliche Merkmale bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgelegen haben.
Kosten
Die Antragstellung ist kostenlos.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten. Informationen dazu finden Sie in einer Broschüre des Hessischen Ministeriums der Finanzen, die auch über dessen Internetseite heruntergeladen oder angefordert werden kann. Über weitere Nachteilsausgleiche wie Parkerleichterungen, Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht, Ermäßigungen bei der Post für Blindensendungen und anderes mehr finden Sie auf der Internetseite des Sozialnetzes Hessen "mit dabei".
- Sozialnetz Hessen:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Bemerkungen
- Publikationen zum Thema Schwerbehinderungen finden sich auf den Web-Seiten des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen - Integrationsamt:Keine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Soziales und Integration am 14.09.2021
Stichwörter
Behindertenrecht, Schwerbehinderung, behindert, Behinderung, Schwerbehindertenrecht, Merkzeichen, Feststellungsverfahren, Lernbehinderung, schwerbehindert, Nachteilausgleich, Schwerbehindertenantrag