Personalausweis Ausstellung neu wegen Namensänderung bei Heirat
Sie haben geheiratet und daher Ihren Namen geändert? Dann müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn kein Sie gültiges Passdokument mit dem neuen Namen besitzen.
Hat sich der Familienname Ihrer Kinder geändert, sind auch deren Dokumente mit dem alten Namen ungültig.
Beschreibung
Wenn sich Ihr Name nach einer Eheschließung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig. Zur Erfüllung der Ausweispflicht muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.
Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde (Oberbürgermeister/Bürgermeister) der Wohnortgemeinde.
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 40
34630 Gilserberg
(Rathaus Gilserberg (Kerngemeinde): Gemeindeverwaltung, zuständig für alle 11 Ortsteile)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Place de Rocheserviére
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Behindertengerechter Zugang am Hintereingang des Rathauses.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06696 9619-24
Telefon: 06696 9619-22
E-Mail: einwohnermeldeamt@gilserberg.de
Kontaktperson
Frau Tanja Finger (Sachbearbeiterin)
Frau Lisa-Marie Heer (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06696 961922
E-Mail: ordnungsamt@gilserberg.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@gilserberg.de
E-Mail: lisa-marie.heer@gilserberg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eheurkunde
- gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde,
- ein biometrietaugliches Lichtbild (nach der Fotomustertafel).
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass mit dem neuen Namen besitzen.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
- FotomustertafelKeine weiteren Hinweise vorhanden
Rechtsgrundlage(n)
- § 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
- § 28 Abs. 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)Keine weiteren Hinweise vorhanden
Kosten
22,80€ für Antragsteller unter 24 Jahre; 37,00€ für Antragsteller in allen anderen Fällen.
13,00€ Aufschlag für Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei einer nicht zuständigen Behörde.
Hinweise (Besonderheiten)
Ausführliche Informationen über den Personalausweis und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bereitgestellte Informationsportal:
- https://www.personalausweisportal.deKeine weiteren Hinweise vorhanden
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern und für Sport am 17.12.2020
Stichwörter
Ausweis ausstellen, Beantragung, neuer Personalausweis, Nachname, Hochzeit, verheiratet, Heirat, Identitätsnachweis, Ausweis beantragen, Ehe, Identitätsdokument, Namensänderung, elektronischer Personalausweis, Ausweis, Lichtbildausweis, Personalausweis beantragen, anderer Name, Personalausweis, PA, Perso, Personaldokument, Neuer PA