Nachbarrecht/Nachbarschutz; Streitschlichtung
Dies ist eine Leistung der Justiz.
Beschreibung
Bäume und Sträucher, Gewohnheiten, Geräusche, Katzen, Hunde und nicht zuletzt natürlich die Kinder: Es gibt viele Anlässe, damit aus der nachbarlichen Gemeinschaft ein handfester Streit wird. Viele Wege führen zurück zum friedlichen Miteinander. Und für viele Fälle gibt es klare Regelungen.
Zur Streitschlichtung in nachbarrechtlichen Angelegenheiten (das heißt bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten) ist das Schiedsamt - als ehrenamtlich ausgeübte Tätigkeit - eingerichtet. Das Schiedsamt sollte immer dann eingeschaltet werden, wenn die Regelungen, die das zuständige Fachamt (beispielsweise Bauordnungsamt, Ordnungsamt) ergriffen hat, nicht ausreichen und die nachbarliche Situation zu eskalieren droht.
Das Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung bestimmt darüber hinaus, dass in nachbarrechtlichen Streitigkeiten eine gerichtliche Klage nur erhoben werden kann, wenn die Beteiligten zuvor eine so genannte Gütestelle aufgesucht haben und dort versucht haben, eine Einigung zu finden. Gütestellen in diesem Sinne sind zum einen die Schiedsämter. Zum anderen können sich Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte als Gütestelle anerkennen lassen. Sie können in einer nachbarrechtlichen Streitigkeit natürlich nur als Gütestelle tätig werden, wenn sie nicht selbst einen der Beteiligten anwaltlich vertreten.
Zuständigkeit
Bei allen Städten und Gemeinden in Hessen sind Schiedsämter eingerichtet.
Auskünfte über Anschriften und Sprechstunden erteilen die Gemeindeverwaltungen, die Amtsgerichte oder die Polizeidienststellen.
Zu rechtlichen Fragen kann sich die Beratung durch eine/n Rechtsanwalt/anwältin empfehlen.
Ansprechpartner
Gemeinde Gilserberg
Adresse
Hausanschrift
Bahnhofstraße 40
34630 Gilserberg
(Rathaus Gilserberg (Kerngemeinde): Gemeindeverwaltung, zuständig für alle 11 Ortsteile)
Parkmöglichkeiten
Parkplatz: Place de Rocheserviére
Anzahl der Stellplätze: 10
Gebührenfrei
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Behindertengerechter Zugang am Hintereingang des Rathauses.
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon: 06696 96190
Telefax: 06696 9619-20
E-Mail: gemeinde@gilserberg.de
Kontaktperson
Herr Rainer Barth (Bürgermeister)
Herr Horst Dippel (Büroleiter)
Frau Tanja Finger (Sachbearbeiterin)
Herr Jens Opper (Sachbearbeiter)
Frau Renate Ide (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06696 961921
E-Mail: renate.ide@gilserberg.de
E-Mail: bauamt@gilserberg.de
Herr Bernd Mattheis (Sachbearbeiter)
Frau Lisa-Marie Heer (Sachbearbeiterin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06696 961922
E-Mail: lisa-marie.heer@gilserberg.de
E-Mail: ordnungsamt@gilserberg.de
E-Mail: einwohnermeldeamt@gilserberg.de
Herr Mirko Gebler (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06696 961926
E-Mail: mirko.gebler@gilserberg.de
E-Mail: standesamt@gilserberg.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Hessisches Nachbarrechtsgesetz
- Gesetz zur Regelung der außergerichtlichen Streitschlichtung
- Hessisches Schiedsamtsgesetz
Hinweise (Besonderheiten)
Siehe dazu auch
- Nachbarrecht - Eine OrientierungshilfeHessisches Ministerium der Justiz
- Streitschlichtung - Schlichten ist besser als RichtenHessisches Ministerium der Justiz
- Das hessische Schiedsamt - Schlichten ist besser als Richten(Hessisches Ministerium der Justiz)
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium der Justiz am 25.09.2018
Stichwörter
Schiedsfrau, Nachbarrecht, Schlichter, Nachbarstreit, Streitschlichtung, Schiedsamt, Ombudsmann, Schiedsmann, Nachbarschutz