Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Reisepass Ausstellung für Vielreisende

    Sie möchten einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen? Dazu müssen Sie persönlich einen Antrag stellen. 

    Beschreibung

    Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten ausgestellt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Pass- und Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 40

    34630 Gilserberg

    (Rathaus Gilserberg (Kerngemeinde): Gemeindeverwaltung, zuständig für alle 11 Ortsteile)

    Parkmöglichkeiten

    Parkplatz: Place de Rocheserviére
    Anzahl der Stellplätze: 10
    Gebührenfrei

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Behindertengerechter Zugang am Hintereingang des Rathauses. 

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Erst nach Terminvereinbarung ist ein Besuch zu folgenden Zeiten möglich:

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

    Di. 08:00 - 12:00 Uhr

    Mi. geschlossen

    Do. 14:00 - 18:00 Uhr

    Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon: 06696 9619-24

    Telefon: 06696 9619-22

    E-Mail: einwohnermeldeamt@gilserberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.06.2023

    Sprachversion

    de-DE

    Sprache: de-DE

    erforderliche Unterlagen

    •  gültiger Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass)
    •  aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
    •  ggf. bisheriger Reisepass
    •  ggf. Geburtsurkunde

    Bei der Erstausstellung oder bei Neuzuzug in eine Stadt bzw. Gemeinde können ggf. weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.

    Voraussetzungen

    •  Sie sind deutscher Staatsbürger
    •  Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Reisepass in der für Sie zuständigen Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde persönlich beantragen. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke abgenommen (flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
    Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei hergestellt und an die zuständige Stelle verschickt. Sie können den Reisepass dann abholen.
     

    Kosten

    22 € zusätzlich zu der Gebühr in Höhe von 37,50 € beziehungsweise 70,00 €.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

    Gültigkeitsgebiet

    Hessen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz am 30.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Stichwörter

    Pass, Vielreisepass, Biometrischer Reisepass, Identifikation, Ferien, ePass, Reiseausweis, verreisen, 48-Seiten Reisepass, Europapass, Urlaub, Ausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de