Wassergebühr, Wasserpreis
Beschreibung
Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Sie kann ihre Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts (z. B. Verbände) oder auf private Dritte übertragen. Privatrechtliche Unternehmen unterliegen dem Preis- und Wettbewerbsrecht. Sie kalkulieren Wasserpreise.
Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.
Die Wassergebühr bzw. der Wasserpreis kann, je nach Kalkulation, in ein Grundentgelt und ein Mengenentgelt aufgeteilt oder nur als ein Mengenentgelt dargestellt werden.
An den Kosten für den Neuanschluss wird der Abnehmer einmalig beteiligt.
Hinweise für Frielendorf: Wassergebühr, Wasserpreis
Weitere Informationen finden Sie in der "Wasserversorgungssatzung (WVS)".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Auskünfte zum jeweiligen Wasserversorger erteilt die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ansprechpartner
Gemeinde Frielendorf - Steueramt Homberg (Efze) - Frielendorf
Adresse
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
Postfach
34621 Frielendorf
Kontakt
Telefon: 05684 9999-0
Telefax: 05684 999999
E-Mail: steueramt@frielendorf.de
Kontaktperson
Frau Nicole Ciba
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
Telefon Festnetz: 05684 9999-35
E-Mail: nicole.ciba@frielendorf.de
Frau Anja Köhler
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
Telefon Festnetz: 05684 9999-16
E-Mail: anja.koehler@frielendorf.de
Herr Carsten Schmidt
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
Telefon Festnetz: 05684 9999-36
E-Mail: carsten.schmidt@frielendorf.de
Frau Nicole Seipel
Postanschrift
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf
Telefon Festnetz: 05684 9999-24
E-Mail: nicole.seipel@frielendorf.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (WHG)
- Hessisches Wassergesetz (HWG)
- Gesetz über kommunale Abgaben (KAG)
Kosten
Die Höhe der Trinkwasserkosten sowie der Anschlusskosten kann beim Wasserversorger erfragt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Zu allen technischen Fragen rund um die Wasserversorgung (z. B. Ein-, Aus- und Umbau eines Wasserzählers) und die Qualität und Wasserhärten des Trinkwassers können Sie sich an den jeweiligen Wasserversorger wenden.
Gültigkeitsgebiet
Hessen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17.03.2015